Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Kokott Berufskleidung +1 weitere
Auftragswert
€300k
Zuschlag am
29. Juni 2026
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung für das Landeskriminalamt Berlin

Was wird ausgeschrieben
Die Polizei Berlin schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung für das Landeskriminalamt (LKA) aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die verschiedene Kategorien wie Oberbekleidung, Hosen, Jacken, Zubehör und Sicherheitsschuhe umfassen. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 230.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Die Polizei Berlin sucht einen Lieferanten für Arbeitsschutzkleidung, die speziell für die Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) benötigt wird. Der Auftrag ist in fünf einzelne Bereiche unterteilt, darunter Oberbekleidung, Hosen, Jacken, Zubehör sowie Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Lose bewerben. Die Auswahl des Anbieters erfolgt nicht nur über den Preis, sondern auch über Qualitätskriterien, die mit 60 Prozent stärker gewichtet werden als der Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA)
Aufteilung in Lose
5 LoteRahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Kokott Berufskleidung +1 weitere · €300k