Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung und Sicherheitsschuhe für das Landeskriminalamt Berlin
Was wird ausgeschrieben
Die Polizei Berlin schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung und Sicherheitsschuhen für das Landeskriminalamt aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die Oberbekleidung, Arbeitshosen, Arbeitsjacken, Zubehör sowie S3-Sicherheitsschuhe umfassen. Die Vertragslaufzeit und das Gesamtvolumen orientieren sich an einem geschätzten Wert von 230.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Die Polizei Berlin sucht einen Lieferanten für Arbeitsschutzkleidung und Sicherheitsschuhe, die speziell für den Dienstgebrauch beim Landeskriminalamt (LKA) benötigt werden. Die Ausschreibung ist in fünf Fachlose gegliedert, die verschiedene Produktgruppen abdecken: Oberbekleidung, Arbeitshosen, Arbeitsjacken, diverses Zubehör sowie Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 mit ESD-Ausstattung. ESD steht hierbei für einen Schutz gegen elektrostatische Entladungen, was besonders in Werkstattbereichen wichtig ist. Die Auswahl des Anbieters erfolgt nicht nur über den Preis, sondern zu 60 Prozent über die Qualität der angebotenen Produkte.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU)
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
5 LoteDie Oberbekleidung dient dem täglichen Dienstgebrauch sowie einsatznahen Tätigkeiten und muss den besonderen Anforderungen an Tragekomfort, Haltbarkeit und Funktionalität gerecht werden. Das Los 1 umfasst die folgenden Artikel: T-Shirt, Longsleeve mit Schutznormen, Longsleeve ohne Schutznormen
Die Arbeitsschutzhosen sind für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Sie müssen für unterschiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 2 umfasst die folgenden Artikel: Arbeitshose einfach, Arbeitshose mit Schutznormen, Regenarbeitshose einfach, Regenarbeitshose mit Schutznormen
Die Arbeitsschutzjacken sind für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Sie müssen für unterschiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 3 umfasst die folgenden Artikel: Leichte Arbeitsjacke einfach, Leichte Arbeitsjacke mit Schutznormen, Fleecejacke, Regenschutzjacke einfach, Regenschutzjacke mit Schutznormen
Das Zubehör ist für den täglichen Einsatz im Polizeidienst vorgesehen. Es muss für unter-schiedliche Einsatzlagen geeignet sein und hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Tragkomfort genügen. Das Los 4 umfasst die folgenden Artikel: Hosengürtel einfach, Hosengürtel schwerentflammbar, Strickwollmütze, Kappe (Sonnenschutz), Schlauchschal
Das Landeskriminalamt Berlin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzschuhen (Form A) der Kategorie S3 mit ESD-Ausstattung, geeignet für den dienstlichen Einsatz, insbesondere für Tätigkeiten in Werkstätten und vergleichbaren Arbeitsbereichen. Die Arbeitsschutzschuhe dienen dem täglichen Dienstgebrauch sowie einsatznahen Tätigkeiten und müssen den besonderen Anforderungen an Tragekomfort, Haltbarkeit und Funktionalität gerecht werden.
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
- price40%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
- quality60%
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung