Betoninstandsetzung und Schadstoffsanierung einer Tiefgarage in der Plinganserstraße
Was wird ausgeschrieben
Die Münchner Wohnen GmbH schreibt die Betoninstandsetzung einer Tiefgarage mit zwei Untergeschossen und einer Gesamtfläche von rund 3.490 m² aus. Neben der Instandsetzung umfasst der Auftrag den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) inklusive einer fachgerechten Schadstoffsanierung von Asbest, KMF und PCB. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag über den Preis als einziges Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Betoninstandsetzung Bestandstiefgarage mit 2 Untergeschossen und Zufahrtsspindel, 1. UG 2.040 m² mit gepflastertem, nicht unterkellertem Bereich, 2. UG 1.450 m² Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten sind Rückbauarbeiten der vorhandenen TGA erforderliche. Hier liegen Schadstoffbelastete Bauteile (Schwach gebundene Asbestprodukte in Brandschutztüren und Lüftungskanälen, KMF in Dämmung von Rohrleitungen, PCB in Leuchtstoffröhren) vor und eine Schadstoffsanierung gemäß TRGS 519, TRGS 521 und TRGS559
Die Münchner Wohnen GmbH sucht einen Fachbetrieb für die Sanierung einer Tiefgarage in der Plinganserstraße. Das Projekt umfasst die Instandsetzung der Betonbauteile auf einer Fläche von insgesamt 3.490 Quadratmetern sowie den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Eine besondere Anforderung ist die fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen wie Asbest, künstlichen Mineralfasern (KMF) und PCB gemäß geltenden technischen Regeln. Da es sich um ein Bauprojekt mit komplexer Schadstoffbelastung handelt, ist eine entsprechende Zertifizierung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB § 123 und § 124
- Fachkunde für Schadstoffsanierung gemäß TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 559
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotBetoninstandsetzung Bestandstiefgarage mit 2 Untergeschossen und Zufahrtsspindel, 1. UG 2.040 m² mit gepflastertem, nicht unterkellertem Bereich, 2. UG 1.450 m² Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten sind Rückbauarbeiten der vorhandenen TGA erforderliche. Hier liegen Schadstoffbelastete Bauteile (Schwach gebundene Asbestprodukte in Brandschutztüren und Lüftungskanälen, KMF in Dämmung von Rohrleitungen, PCB in Leuchtstoffröhren) vor und eine Schadstoffsanierung gemäß TRGS 519, TRGS 521 und TRGS559
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100% Preis
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung