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Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-StrombergLangenlonsheim, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg schreibt Planungsleistungen für die Erstellung eines neuen, einheitlichen Flächennutzungsplans aus. Ziel ist die Zusammenführung der städtebaulichen Entwicklung nach der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für ein Plangebiet von 129 km².

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ist zum 01.01.2020 aus der Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Verbandsgemeinde Stromberg hervorgegangen. Die Verbandsgemeinde hat ca. 24.000 Einwohner in 17 angehörigen Ortsgemeinden. Das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 129 km². Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden existieren jeweils eigene rechtswirksame Flächennutzungs- und Landschaftspläne, die im Laufe der Jahre durch Teil Fortschreibungen und Einzeländerungen ergänzt wurden. Mit der Fusion ergibt sich die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde in einem einheitlichen, übergeordneten Planwerk zusammenzuführen. Bis zur Wirksamkeit dieses neuen Planwerkes gelten die bisherigen Flächennutzungspläne der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden fort. Die für die beiden ehemaligen Verbandsgemeinden bestehenden Flächennutzungspläne sind digitalisiert. Die Landschaftspläne hingegen nicht. Es existiert eine redaktionelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der in der zweiten Stufe des Verfahrens bereitgestellt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne. Ein ebenfalls neu zu erstellender Landschaftsplan ist einzuarbeiten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg plant die Erstellung eines neuen, einheitlichen Flächennutzungsplans für ihr gesamtes Gemeindegebiet, das aus der Fusion zweier ehemaliger Verbandsgemeinden hervorgegangen ist. Da bisher für beide Teile getrennte Pläne existieren, soll nun ein einheitliches Planwerk geschaffen werden, das die städtebauliche Entwicklung für die rund 24.000 Einwohner steuert. Der Auftrag umfasst die fachliche Planung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wobei auch ein neuer Landschaftsplan integriert werden muss. Interessierte Planungsbüros müssen ihre Konzepte für den Planungsablauf und die Abstimmung mit den beteiligten Ortsgemeinden darlegen.

PlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungÖffentliche VerwaltungStadtplanungFlaechennutzungsplanOeffentliche VerwaltungHoai LeistungenLandschaftsplanungKommunalentwicklung
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Vergeben werden die Grundleistungen in den Leistungsphasen 1-3 bzw. 4 nach §§ 18 und 23 HOAI i.V.m. Anlagen 2 bzw. 4 und 9 HOAI sowie die ergänzend erforderlichen Besonderen Leistungen, siehe Anlage 2 zum Vertrag. Für die Leistungsinhalte wird ergänzend verwiesen auf AHO-Heft 42. Die Ausschreibung erfolgt losweise: Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans. Die Verbandsgemeinde ist gemäß Zusammenschlussgesetz verpflichtet, bis zum 01.01.2028 einen eigenen Flächennutzungsplan aufzustellen.

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Preis der Leistung" erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen des günstigsten Preises oder darüber erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten, Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner der Gesellschaft/Inhaber - 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure/Dipl.-Ingenieure/M.Sc./B.Sc. - 40 Stunden Technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.

    30%
  • quality

    Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zum Planungsablauf vorgeschlagen werden, sodass eine Fertigstellung zum 31.12.2029 unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, sodass eine rechtzeitige Fertigstellung des Flächennutzungsplans erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, die auch zeitliche Puffer beinhalten, sodass eine Fertigstellung zum 31.12.2029 oder früher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

    15%
  • quality

    Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung wahrscheinlich erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

    15%
  • quality

    Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn Risiken im Rahmen der Planungsaufgabe nicht hinreichend berücksichtigt und/oder ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine qualitative Umsetzung nicht erwarten lässt, 4-6 Punkte, wenn eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine strukturierte und qualitative Herangehensweise sowie eine zügige Umsetzung grundsätzlich erwarten lässt, 7-10 Punkte, wenn eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, dass eine gut strukturierte und hohe qualitative Herangehensweise erwarten lässt, eine Identifikation mit dem Projekt und den Zielen darlegt und bei dem eine Methode für eine Betrachtung von realistischen Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. Daneben erfordert eine entsprechende Bewertung die Berücksichtigung eines möglichst umfassenden Interessenausgleichs zwischen den angehörigen Kommunen.

    35%
  • quality

    Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages" erhält ein Angebot: 0-6 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber ungünstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, 7 Punkte, das keine oder nur unwesentliche Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, 8-10 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber günstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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