Planungsleistungen zur Modernisierung des Blockheizkraftwerks im Großklärwerk Köln-Stammheim

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)
  • Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
  • Heizungsplanung (71321200)
  • Planung von Stromversorgungssystemen (71323100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
747237-2026
Verfahrensnummer
49a8f8fa-b697-4e4f-bd22-f85e428b0d7d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beauftragen Planungsleistungen für die Modernisierung der Blockheizkraftwerksanlage im Großklärwerk Köln-Stammheim. Geplant werden unter anderem die Erneuerung der ersten drei Gasmotoren ab 2028 sowie die zugehörige technische Ausrüstung, Emissionsminderung, Notstromversorgung und Sicherheitsmaßnahmen; außerdem sollen verschiedene Anlagen- und Steuerungskonzepte untersucht werden. Die Leistungen umfassen die Objekt- und technische Planung über alle Leistungsphasen sowie Tragwerksplanung nach Bedarf und sollen stufenweise beauftragt werden.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen GKW BHKW Modernisierung Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (kurz: StEB Köln), sind ein Dienstleister der Wasserwirtschaft und als Kommunalunternehmen der Stadt Köln öffentlicher Auftraggeber. Neben der Kernaufgabe, dem Sammeln, Ableiten und Reinigen von Abwasser, tritt auch die Energieerzeugung aus z. B. Klärgas, Fotovoltaik und inzwischen auch Windkraft immer stärker in den Vordergrund. Es ist hierbei Ziel, die Kläranlagen nicht nur energieneutral aufzustellen, sondern auch CO2-neutrale Überschussenergie zu produzieren und so einen Beitrag für die Klimaneutralität der gesamten Stadt Köln zu leisten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Modernisierung der Blockheizkraftwerksanlage (BHKW-Anlage) des Großklärwerks Köln-Stammheim. Die BHKW-Module 1 bis 3 wurden 2012, das BHKW 4 in 2022 in Betrieb genommen. Die Gasmotoren 1 bis 3 sollen ab 2028 erneuert werden. Erforderliche Planungsleistungen sind dabei insbesondere: Erneuerung und Neuauslegung der BHKW-Module einschließlich Generatoren, Wärmeauskopplung, Notkühlung, Abgaseinrichtungen, Raumlufttechnik sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; Untersuchung unterschiedlicher BHKW-Konfigurationen und Steuerungskonzepte (stromgeführt, wärmegeführt, flexibilisiert) auf Grundlage eines dynamischen energetischen Simulationsmodells des Großklärwerks einschließlich der Berücksichtigung einer Batteriegroßspeicheranlage; Abgasbehandlung und Emissionsminderung nach den ab 2029 verschärften Anforderungen der 44. BImSchV (u. a. SCR-Katalysatoren, Alternativen zur Stickoxidminderung) sowie Untersuchung der Reduktion des Methanschlupfes; Aufstellung und Umsetzung eines Notstromkonzeptes mit weitgehender Automatisierung der Schrittkette einschließlich Lastenheft, Begleitung der Programmierung, FAT und Probebetrieb; Brand- und Explosionsschutz, Störfallvorsorge nach 12. BImSchV, Lüftungs- und Klimatechnik, Blitzschutz, Objekt- und Hochwasserschutz sowie Anlagenzertifizierung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Es ist geplant, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI, LP 1-9, einschließlich der Technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI, LP 1-9, sowie die Tragwerksplanung nach Bedarf zu beauftragen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Planungsleistungen GKW Stammheim: BHKW Modernisierung

    Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen. Planungsleistungen GKW BHKW Modernisierung Gegenstand der Ausschreibung ist die Modernisierung der Blockheizkraftwerksanlage (BHKW-Anlage) des Großklärwerks Köln-Stammheim. Die BHKW-Module 1 bis 3 wurden 2012, das BHKW 4 in 2022 in Betrieb genommen. Die Gasmotoren 1 bis 3 sollen ab 2028 erneuert werden. Erforderliche Planungsleistungen sind dabei insbesondere: Erneuerung und Neuauslegung der BHKW-Module einschließlich Generatoren, Wärmeauskopplung, Notkühlung, Abgaseinrichtungen, Raumlufttechnik sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; Untersuchung unterschiedlicher BHKW-Konfigurationen und Steuerungskonzepte (stromgeführt, wärmegeführt, flexibilisiert) auf Grundlage eines dynamischen energetischen Simulationsmodells des Großklärwerks einschließlich der Berücksichtigung einer Batteriegroßspeicheranlage; Abgasbehandlung und Emissionsminderung nach den ab 2029 verschärften Anforderungen der 44. BImSchV (u. a. SCR-Katalysatoren, Alternativen zur Stickoxidminderung) sowie Untersuchung der Reduktion des Methanschlupfes; Aufstellung und Umsetzung eines Notstromkonzeptes mit weitgehender Automatisierung der Schrittkette einschließlich Lastenheft, Begleitung der Programmierung, FAT und Probebetrieb; Brand- und Explosionsschutz, Störfallvorsorge nach 12. BImSchV, Lüftungs- und Klimatechnik, Blitzschutz, Objekt- und Hochwasserschutz sowie Anlagenzertifizierung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Es ist geplant, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI, LP 1-9, einschließlich der Technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI, LP 1-9, sowie die Tragwerksplanung nach Bedarf zu beauftragen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Planungsleistungen GKW Stammheim: BHKW Modernisierung

Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
30 %
- 0-3 Punkte, dass Risiken im Rahmen der Planung nicht hinreichend berücksichtigt und/oder ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine zügige Umsetzung nicht erwarten lässt. - 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine strukturierte und qualitative Herangehensweise sowie eine zügige Umsetzung grundsätzlich erwarten lässt und bei dem auch eine Betrachtung von Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. - 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, dass eine gut strukturierte und hohe qualitative Herangehensweise erwarten lässt, eine Identifikation mit dem Projekt und den Zielen darlegt und bei dem eine Methode für eine Betrachtung von realistischen Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. Daneben erfordert eine entsprechende Bewertung eine personelle Ausstattung des Projektes, die eine qualitativ hochwertige und beschleunigte Leistungserbringung erwarten lässt.
25 %
- 0-3 Punkte erhält ein Angebot, bei dem auf ein Qualitätsmanagement keinen oder nur wenig Wert gelegt wird. - 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. - 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen hinaus erfolgt, durch das eine besondere Qualität der Planung und deren Umsetzung sichergestellt wird.
10 %
- 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. - 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. - 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
30 %
- 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. - 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. - 7 Punkte erhält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. - 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
5 %

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
__ACHTUNG Download EU.pdfSonstiges41 KB
__Bieterhinweise.pdfSonstiges228 KB
Anlage 1 - AVB.pdfSonstiges144 KB
Bewerbung Teilnahmeantrag BHKW Modernisierung_AUSFÜLLBAR.docxAnschreiben96 KB
Eigenerklärung – Weitere Informationen zum Bieter.docxFormular59 KB
StEB_26-09-28 - Ingenieurvertrag (Ing.+TA) - GKW BHKW Mordernisierung.pdfVertragsbedingungen72 KB
StEB_261001 - Leistungsbeschreibung - GKW BHKW Modernisierung.pdfLVLeistungsverzeichnis580 KB
StEB_261002 - Anlage 2 Bes Ltsgen - GKW BHW Modernisierung.pdfSonstiges24 KB
Voransicht 2. Stufe.zipSonstiges61 KB
632b Informationen zur Datenerhebung.pdfSonstiges101 KB
2023-05-10_Nutzerbedarfsplan BHKW Final.pdfSonstiges2 MB
251111_Laufkarte.pdfSonstiges73 KB
251119_ZTV_Anlage zum Ingvertrag.pdfVertragsbedingungen110 KB
261001 - Anlage 4 - modifizierte Leistungsbeschreibung der Leistungsstufen 2-3.pdfLVLeistungsverzeichnis55 KB
15001881_GKW_BHKW_Modernisierung_Termine_260622.pdfSonstiges -

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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