Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Sanierung der Gebäudeautomation

Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Tübingen plant die umfassende Sanierung von ca. 355 veralteten Schaltanlagen der Gebäudeautomation. Der Auftrag umfasst die technische Fachplanung gemäß HOAI für ein heterogenes Systemumfeld, um eine einheitliche, zukunftssichere Automationslandschaft zu schaffen. Die Leistungen sind in ein festes Arbeitspaket und eine optionale Erweiterung unterteilt.
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Das Projekt C.0203 des Universitätsklinikums Tübingen befasst sich mit der Grundsanierung von einem signifikanten Teil der veralteten Schaltanlagen zweier AG (ca. 190 Stück AG 1 + 165 Stück AG 2) des Gewerks Gebäudeautomation. Durch die gewachsene Struktur der Liegenschaftsteile, sowie der sich zeitgleich weiterentwickelten Technik, besteht aktuell ein breites Portfolio auf Feld-, Automations- und Leitebene. Diese unter-scheiden sich in Hersteller, gewählter Technik und Aufbau. (Siehe auch Leistungsbeschreibung Anhang 03). Durch die stets hohen und teilweise komplett unterbrechungsfreien Betriebsanforderungen des Klinikums wurden Schaltanlagen in der Vergangenheit durch sparsame Eingriffe repariert, statt grundsaniert. Viele Systeme unterschiedlicher Hersteller sind nun aber abgekündigt und irreparabel. Einige Schaltanlagen haben alte verbaute Pneumatik, welche entfallen kann. Manche Schaltanlagen funktionieren unzuverlässig. Daher muss eine groß angelegte Sanierung erfolgen. Die hohe Anzahl, sowie die große Varianz der Anlagentechnik erfordern eine komplexe Planung, um die auszutauschenden Anlagen möglichst effizient, und unterbrechungsfrei abzulösen. Die Planungsleistungen reichen von der Identifizierung und resultierenden Abgrenzung der abgekündigten Systeme, verschiedener Hersteller, über die sich daraus ergebenen Austauschmengen, über eine Konzepterstellung zu Ausschreibungsblöcken bis hin zur Mitwirkung der Planung von auszutauschenden Komponenten auf Feldebene. Ziel des Projekts ist vornehmlich alle ca. 355 krankenden Schaltanlagen bzw. Steuerungen zu tauschen und alle proprietären Bussysteme zwischen Controllern und untergeordneten Reglern zu eliminieren oder zumindest auf Stand der Technik zu aktualisieren. Mit dem, sich aktuell in Arbeit befindenden, neuen TGA-Standard soll es zukünftig festgelegte, herstellerübergreifende Strukturen aufgebaut werden, um zukünftige Umbauten zu erleichtern und eine neue Liegenschaftsübergreifende strukturierte Automationslandschaft zu generieren. Relevant für das Projektverständnis ist, dass die Anlagen des AG 1 vorgezogen werden, und die Leistungen für den AG 2 lediglich als Option anzubieten sind. Der Bauherr behält sich vor die Leistungen für den AG 2 zu kürzen, zu streichen und in jedem Fall hintenanzustellen.
Das Universitätsklinikum Tübingen schreibt Planungsleistungen für die Modernisierung seiner Gebäudeautomation aus. Da die bestehenden Schaltanlagen aus verschiedenen Generationen und Herstellern stammen und teilweise nicht mehr reparabel sind, sollen diese durch ein einheitliches, zukunftssicheres System ersetzt werden. Die Planung umfasst die Bestandsaufnahme, Konzepterstellung und die Begleitung der Umsetzung für insgesamt rund 355 Anlagen. Ein Teil der Leistungen ist als Option definiert, falls der zweite Bauabschnitt nicht wie geplant umgesetzt wird. Ziel ist es, proprietäre Insellösungen zu eliminieren und eine moderne, herstellerübergreifende Struktur zu etablieren.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Projekt C.0203 des Universitätsklinikums Tübingen befasst sich mit der Grundsanierung von einem signifikanten Teil der veralteten Schaltanlagen zweier AG (ca. 190 Stück AG 1 + 165 Stück AG 2) des Gewerks Gebäudeautomation. Durch die gewachsene Struktur der Liegenschaftsteile, sowie der sich zeitgleich weiterentwickelten Technik, besteht aktuell ein breites Portfolio auf Feld-, Automations- und Leitebene. Diese unter-scheiden sich in Hersteller, gewählter Technik und Aufbau. (Siehe auch Leistungsbeschreibung Anhang 03). Durch die stets hohen und teilweise komplett unterbrechungsfreien Betriebsanforderungen des Klinikums wurden Schaltanlagen in der Vergangenheit durch sparsame Eingriffe repariert, statt grundsaniert. Viele Systeme unterschiedlicher Hersteller sind nun aber ab-gekündigt und irreparabel. Einige Schaltanlagen haben alte verbaute Pneumatik, welche entfallen kann. Manche Schaltanlagen funktionieren unzuverlässig. Daher muss eine groß angelegte Sanierung erfolgen. Die hohe Anzahl, sowie die große Varianz der Anlagentechnik erfordern eine komplexe Planung, um die auszutauschenden Anlagen möglichst effizient, und unterbrechungsfrei abzulösen. Die Planungsleistungen reichen von der Identifizierung und resultierenden Abgrenzung der abgekündigten Systeme, verschiedener Hersteller, über die sich daraus ergebenen Austauschmengen, über eine Konzepterstellung zu Ausschreibungsblöcken bis hin zur Mitwirkung der Planung von auszutauschenden Komponenten auf Feldebene. Ziel des Projekts ist vornehmlich alle ca. 355 krankenden Schaltanlagen bzw. Steuerungen zu tauschen und alle proprietären Bussysteme zwischen Controllern und untergeordneten Reglern zu eliminieren oder zumindest auf Stand der Technik zu aktualisieren. Mit dem, sich aktuell in Arbeit befindenden, neuen TGA-Standard soll es zukünftig festgelegte, herstellerübergreifende Strukturen aufgebaut werden, um zukünftige Umbauten zu er-leichtern und eine neue Liegenschaftsübergreifende strukturierte Automationslandschaft zu generieren. Relevant für das Projektverständnis ist, dass die Anlagen des AG 1 vorgezogen werden, und die Leistungen für den AG 2 lediglich als Option anzubieten sind. Der Bauherr behält sich vor die Leistungen für den AG 2 zu kürzen, zu streichen und in jedem Fall hintenan-zustellen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality250%
aa) Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgen-den Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.I Nr.1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. - 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. - 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); - Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: - Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hinblick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien - Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Zudem ist für den Auftraggeber zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektablaufs von besonderer Bedeutung, dass der Bauleiter umfassend über alle für den Klinikbetrieb relevanten Abläufe, Entscheidungen, Prozessschritte, Ergebnisse und abgestimmten Zeitpläne, die in den vorangegangenen Leistungsphasen erarbeitet wurden, informiert ist. Der Bieter wird daher gebeten, darzulegen, wie der Wissenstransfer und der interne Informationsaustausch zwischen den an den vorangegangenen Leistungsphasen beteiligten Personen und dem Bauleiter sichergestellt werden. Insbesondere ist zu erläutern, durch welche organisatorischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass alle entscheidungs- und prozessrelevanten Informationen vollständig und zuverlässig an den Bauleiter weitergegeben werden. (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 e) "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit" Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets: - Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes - Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen - Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
- quality250%
bb) Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und ab-geschlossen wurden wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 3 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
- price500%
cc) Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: - Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. - Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. - Die angegebenen Stundensätze, einschließlich des Zuschlags für Wochenend- und Nachtarbeit, werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt vollständig in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung