Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (HLS) für die Sanierung der Pestalozzi-Schule Gerlingen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gerlingen beauftragt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) im Rahmen der umfassenden Sanierung der Pestalozzi-Schule. Der Auftrag umfasst die energetische und brandschutztechnische Optimierung sowie die Erneuerung der Haustechnik und den Ausbau der digitalen Infrastruktur für den Bestand. Die Planungsphase ist bis zur Ausschreibung der ausführenden Gewerke im Jahr 2026/2027 angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Die Stadt Gerlingen lässt die alte Pestalozzi-Schule aus den 1940er-Jahren grundlegend sanieren, um sie zu einer modernen Ganztagsschule umzubauen. In diesem Schritt werden speziell die Planungen für die technische Gebäudeausrüstung ausgeschrieben, also alles, was mit Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro zusammenhängt. Ziel ist es, die Energieeffizienz und den Brandschutz zu verbessern sowie die digitale Infrastruktur im bestehenden Gebäude zu erweitern, ohne neue Anbauten zu errichten. Die Ausschreibung ist für Juni 2026 terminiert und richtet sich an Planungsbüros mit Erfahrung im öffentlichen Schulbau. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadtverwaltung Gerlingen - Amt für Gebäudemanagement)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis wirtschaftlicher Unabhängigkeit
- Einhaltung des Mindestlohns
- Einhaltung sozialer Standards
- Einhaltung EU-Sanktionen gegen Russland
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Mindestanforderung müssen ausnahmslos erfüllt und per Eigenerklärung nachgewiesen werden. Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese nicht erfüllen, wird er/ sie vom Verfahren ausgeschlossen: ...Erklärung wirtschaftliche Verknüpfung ...Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB ...Einhaltung Mindestlohn ...Einhaltung Sozialstandards ...Einhaltung EU-Sanktionen Russland Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
1.1 Erfahrung der vorgesehenen Projekt- (Wichtung 10%) und Bauleitung (Wichtung 5%) anhand persönlicher Referenzen 1.2 Ablauforganisation/ Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams (10%) 1.3 Örtliche Präsenz in Planungs-/ Bauphase (10%)
- quality
Mit der Beantwortung der von der Auftraggeberin aufgeführten, konkreten Fragen zur Planungsaufgabe bzw. zum Bauvorhaben stellt der Bieter/ die Bietergemeinschaft seine/ihre fachlich inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe dar und in inwiefern von ihm/ihr eine qualitätvolle Ausführung erwartet werden kann: a) Trassenkoordination (15%) b) Lüftungseinbau (15%) c) Schnittstellenmanagement Energie (15%)
- price
Basis der Honorarbewertung ist der Kostenrahmen der Baukosten. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Hinweis: Es werden vorläufig anrechenbare Kosten (netto) der Berechnung des Honorarangebots zugrunde gelegt. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Die genannten anrechenbaren Kosten werden also nicht für das Vertragsverhältnis festgeschrieben.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung