Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Erweiterung der Lynar-Grundschule
Was wird ausgeschrieben
Das Bezirksamt Spandau von Berlin schreibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung im Rahmen der Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Da kein Ausweichstandort existiert, muss die Umsetzung während des laufenden Schulbetriebs erfolgen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin sucht ein Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung bei der Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule. Da die Schule während der Bauarbeiten in Betrieb bleibt, stellt dies besondere Anforderungen an die Planung. Der Auftrag umfasst die vollständige Fachplanung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung (Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI). Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien, wobei die persönliche Erfahrung des Projektleiters eine zentrale Rolle spielt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB
- Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Kein Eintrag im Wettbewerbsregister
- Keine Sperre durch das Land Berlin wegen Verfehlungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mit dem Formblatt 124 folgendes zu erklären: a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 19 GWB vorliege, c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehme Entsendegesetzes vorliegen, d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen, f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen, g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt. Sonstiges Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG -Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost35%
Angebotssumme Grundleistungen netto gemäß Preisblatt
- cost5%
Bürostundensatz gemäß Preisblatt
- quality10%
Berufserfahrung des Projektleiters/der Projektleiterin
- quality50%
Persönliche Referenzen des Projektleiters/der Projektleiterin
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung