Technische Ausrüstung Planungsleistungen für Bürger- und Vereinshaus Neubau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nideggen schreibt Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2021 §§ 53 ff. und Anlage 15 für alle 9 Leistungsphasen aus. Gegenstand ist der Neubau eines Bürger- und Vereinshauses in Nideggen-Schmidt mit insgesamt ca. 1.500 qm Bruttogrundfläche, bestehend aus einem multifunktionalen Bürgersaal (340 qm), drei kleineren Räumen, einem Café, einer Tourismusinformation sowie Vereinslagerräumen und sanitären sowie technischen Nebenräumen. Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts für Nideggen-Schmidt wurde der Bau eines Bürger- und Vereinshauses als dringende Maßnahme identifiziert und auch ein Ort hierfür definiert. Gegenstand dieses Verfahrens sind die diesbezüglich benötigten Fachplanungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021; i.V.m. Anlage 15 für die LPH 1-9.
Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH vergibt im Auftrag der Stadt Nideggen Planungsleistungen für die technische Ausrüstung eines neuen Bürger- und Vereinshauses im Ortsteil Schmidt. Das Gebäude soll rund 1.500 Quadratmeter Nutzfläche haben und enthält neben einem großen Bürgersaal (340 qm) auch drei kleinere Multifunktionsräume, ein Café mit Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für ortsansässige Vereine. Die Planung umfasst alle neun Leistungsphasen nach HOAI 2021 für die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, Elektro, etc.). Als Auftragnehmer kommen Fachplaner mit entsprechender Eintragung in die Berufskammer in Frage, die Referenzen für vergleichbare öffentliche Hochbauprojekte vorweisen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eintragung in die entsprechende Berufskammer für Projektleitung und Stellvertretung
- Nachweis nicht vorliegender Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Referenzen für vergleichbare Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
- HOAI 2021 konforme Planung gemäß §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15
- Leistungsphasen 1-9 vollständig abdeckbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachforderbar sind folgende Anlagen Anlage 1 Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen E01 2. Angebotsschreiben D01 3. Diplom/ Zeugnis/ Eintragung in die entsprechende Berufskammer jeweils zu A) Projektleitung B) Stellvertretende Projektleitung Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Wird der Bieter zur Nachreichung fehlender Unterlagen oder fehlender Angaben aufgefordert und lässt er die ihm angemessen gesetzte Einreichungsfrist ungeachtet verstreichen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotEs ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten. Die diesbezüglichen Leistungen der Objektplanung sind bereits vergeben. Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für alle erforderlichen Anlagengruppen (Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung