Planungsleistungen Technische Ausrüstung für den Bürgertreff Stuttgart-Wangen
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) zur Sanierung eines Bürgertreffs mit Wohnnutzung aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die Anlagengruppen 1-3 und 8. Ziel ist eine energetische Modernisierung inklusive klimaneutraler Energieversorgung des Fachwerkgebäudes.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vergabe von Leistungen für die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 und 8 - nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Leistungsphasen 1 - 9. In Stuttgart-Wangen soll in der Ulmer Straße 352 ein Bürgertreff entstehen. Hierfür soll die ehemalige Gaststätte in einen Bürgertreff mit Wohnungen umgebaut (Nutzungsänderung) und das Dachgeschoss ausgebaut werden, um hier zusätzliche Wohnungen zu generieren. Des Weiteren ist eine umfassende energetische Modernisierung des gesamten Fachwerkgebäudes erforderlich, dabei soll eine klimaneutrale Energieversorgung realisiert werden.
Die Stadt Stuttgart plant die Sanierung eines ehemaligen Gaststättengebäudes in Stuttgart-Wangen, um dort einen Bürgertreff sowie zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gesucht wird ein Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung, insbesondere für Heizung, Lüftung und Sanitär sowie die energetische Optimierung des Fachwerkbaus. Das Projekt umfasst alle Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, ist eine klimaneutrale Energieversorgung ein zentraler Bestandteil der Planung.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV
- Erklärung zur Tariftreue gemäß Landesgesetz Baden-Württemberg
- Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland-Sanktionen
- Nachweis einer bestehenden oder abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-126 GWB. Folgende Erklärungen sind abzugeben: - § 123 und § 124 GWB: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss), - § 73 Abs. 3 VgV: Erklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium) - Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium - Erklärung erfolgt in Stufe 2 des Vergabeverfahrens) - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen Ausschlusskriterium). - § 43 VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, - § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag genannten Summen vorliegt / abgeschlossen wird. (Ausschlusskriterium). Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Aufteilung in Lose
1 LotVergabe von Leistungen für die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 und 8 - nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Leistungsphasen 1 - 9. - - - - - - - 1. Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung gem. Vertrag zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
- Personelle Projektorganisation: 15 %, - Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung: 15 %, - Projekteinschätzung: 25 %, - Fragen des Auftraggebers zu den Bereichen fachspezifische Themen, Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung: 15 %.
- price30%
Honorar: 30 %
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung