Planungsleistungen Objektplanung Gebäude für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Heidenheim schreibt Planungsleistungen für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums in der Heckentalstraße aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude gemäß den Leistungsphasen 1 bis 9. Ziel ist die energetische und technische Sanierung sowie die Herstellung der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude aus dem Jahr 1978.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen Objektplanung Gebäude (LPH 1-9) für die Sanierung des Berufsschulzentrums in Heidenheim.
Der Landkreis Heidenheim sucht ein Planungsbüro für die umfassende Sanierung seines Berufsschulzentrums. Dabei geht es um die Objektplanung für Gebäude über alle neun Leistungsphasen hinweg, von der ersten Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die Gebäude stammen aus dem Jahr 1978 und entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen und technischen Standards; zudem muss das Gebäude barrierefrei umgestaltet werden. Da es sich um ein komplexes Schulbauprojekt handelt, ist eine umfassende Erfahrung in der öffentlichen Objektplanung erforderlich.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß vergaberechtlicher Vorgaben
- Fristgerechte Einreichung und Vervollständigung der geforderten Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Die Gebäude aus dem Jahr 1978 erfüllen schon jetzt die technischen und energetischen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude nicht mehr. Haustechnik und Fassade müssen saniert werden, um die Funktionsfähigkeit der Gebäude sicherzustellen. Auch besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines barrierefreien Zustands. Der Schulstandort und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sollen mit der Sanierung zukunftsfähig gemacht und nachhaltig gesichert werden. Die Maria-von-Linden-Schule für Pflegeberufe (MvL) und die Kaufmännische Schule (KSH) bieten als berufliche Schulen am BSZ die Möglichkeit, an Berufsfachschulen, Berufskollegs, beruflichen Gymnasien und Berufsschulen, je nach vorhandenem Schulabschluss, die Fachschulreife, die Fachhochschulreife oder sogar eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die MvL hat den Schwerpunkt im hauswirtschaftlichen-pflegerischen-sozialpädagogischen Bereich. Die KSH ist auf den kaufmännischen Bereich ausgerichtet. Derzeit besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die MvL und 1.000 Schülerinnen und Schüler die KSH. Eine weitere Einrichtung am Standort wird die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, ein Sonder-pädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Die örtliche Pflegeschule (ca. 300 Schülerinnen und Schüler) sollte zunächst an einen anderen, kliniknahen Standort ausgegliedert werden, dies Planungen wurden jedoch inzwischen verworfen. Die Pflegeaus- und Weiterbildung der Maria-von-Linden Schule verbleibt nun am Standort, das Raumprogramm wurde dahingehend angepasst und erweitert. Bereits in 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zunächst verschiedene Szenarien untersucht hat: Komplettsanierung, Teilsanierung mit Neubau, kompletter Neubau. Im Kreistag wurde Ende 2023 beschlossen, dass die Teilsanierung mit Neubau umgesetzt wird. Der Neubau ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens. Der Neubau wird ohne direkte Verbindung mit den Bestandsgebäuden auf der Wiese zwischen Parkplätzen und bestehendem Schulhof am Hang verortet. Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und nur das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Der Zustand des Werkstattgebäudes ist zumindest sanierungsbedürftig (Feuchteschäden an den Wänden, Brandschutz), darüber hinaus besteht kein Bedarf mehr an solchen Räumlichkeiten.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung