Planungsleistungen Freianlagen (Phasen 5–8) für Tierheim-Neubau
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt Planungsleistungen für die Freianlagen eines Tierheim-Neubaus in Ribbesbüttel aus. Das Los 3 umfasst die Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI (Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe). Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. ersetzt sein bestehendes Tierschutzheim durch einen Neubau am Ortsrand von Ribbesbüttel an der Kreisstraße 82. Eine Baugenehmigung steht noch aus.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. plant das bisherige Tierschutzheim durch einen Neubau auf einem bereits käuflich erworbenen Grundstück am Ortsrand von Ribbesbüttel zu ersetzen. Geographisch liegt das Grundstück an der Kreisstraße 82 (K82) zwischen der Ortschaft Ribbesbüttel und dem Ortsteil Winkel, Stadt Gifhorn. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. lässt einen Neubau seines Tierheims in Ribbesbüttel planen. Für dieses Bauvorhaben werden jetzt Planungsleistungen für die Außenanlagen (sogenannte Freianlagen) vergeben — das umfasst die Gestaltung von Außenflächen, Wegen, Parkplätzen und Grünflächen rund um das neue Tierheim. Die Planung ist in vier Leistungsphasen unterteilt: von der Entwurfsplanung über die Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen. Das Grundstück liegt an der Kreisstraße 82 zwischen Ribbesbüttel und dem Ortsteil Winkel. Bewerber müssen Eignungsnachweise nach dem NTVergG vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignungsnachweis nach NTVergG
- Planungsleistungen Freianlagen (Leistungsphasen 5–8 HOAI)
- Referenzen für vergleichbare Freianlagen-Planungen
- Kenntnisse im deutschen Planungsrecht (Bauordnungsrecht)
- Fähigkeit zur Genehmigungsplanung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Als Grundlage wird das NTVergG herangezogen. Die Situation ist im Einzelfall zu bewerten.
Aufteilung in Lose
1 LotFür den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das wirtschaftlichste Angebot in Hinblick auf den Preis.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung