Planungsleistungen Freianlagen (LPH 1-9)
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gifhorn vergibt Planungsleistungen für Freianlagen (Außenanlagen, Landschaftsplanung) gemäß den Leistungsphasen 1-9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es handelt sich um eine einzelne Planungsleistung ohne Losaufteilung. Die Angebotsfrist endet am 28. April 2026. Als Eignungsnachweis ist eine Erklärung zu Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung erforderlich.
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Planungsleistung Freianlagen
Die Stadt Gifhorn in Niedersachsen sucht ein Planungsbüro für Freianlagen — damit sind Außenanlagen wie Grünflächen, Wege, Spielplätze oder die Gestaltung von Grundstücksflächen rund um Gebäude gemeint. Die Leistung umfasst alle neun Phasen nach HOAI, also von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung. Der Auftrag ist als Einzelvergabe ohne Fachlose ausgeschrieben, sodass ein gesamtes Planungsbüro beauftragt wird. Bewerber müssen eine Erklärung zu Bestechlichkeit und Korruption vorweisen; eine EU-Förderung liegt nicht vor.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Planungsleistungen gemäß HOAI LPH 1-9 für Freianlagen
- Erklärung zu Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Nachweis der fachlichen Eignung für Landschaftsplanung
- Keine EU-Förderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Wird teilw. nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsleistung Freianlagen
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung