Landschaftsplan und Umweltbericht für die Landeshauptstadt Potsdam
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans sowie die Erstellung des Umweltberichts zum parallel aufgestellten Flächennutzungsplan. Der räumliche Geltungsbereich umfasst 18.768 Hektar Stadtfläche mit 187.820 Einwohnern. Mehr als die Hälfte des Stadtgebiets liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet. Die Bearbeitungsdauer beträgt 900 Tage. Die enge Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung und dem Bereich Umwelt und Natur ist erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil dieser Ausschreibung der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Der Flächennutzungsplan wird durch den Bereich Gesamtstädtische Planung der Landeshauptstadt Potsdam eigenständig parallel zur geplanten Bearbeitung des Landschaftsplans aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde im März 2024 gefasst. Dies setzt eine enge Abstimmung des zukünftigen Auftragnehmers sowohl mit dem Fachbereich Stadtplanung/Gesamtstädtische Planung als auch mit dem Bereich Umwelt und Natur voraus.
Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt einen Planer, der sowohl einen neuen Landschaftsplan als auch den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erstellt. Der Landschaftsplan zeigt, wie die Stadt Natur und Landschaft schützen und entwickeln will; der Umweltbericht prüft die Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplans. Das Stadtgebiet ist 18.768 Hektar groß, über die Hälfte davon liegt in einem Schutzgebiet. Die Bearbeitung dauert rund 2,5 Jahre und erfordert die enge Zusammenarbeit mit zwei Ämtern: dem Fachbereich Stadtplanung und dem Bereich Umwelt und Natur. Bewerber müssen ein Team mit Erfahrung in Landschaftsplanung und Umweltfachplanung vorweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Referenzen in Landschaftsplanung aus den letzten 3 Jahren
- Erfahrung in der Erstellung von Umweltberichten zu Flächennutzungsplänen
- Fachkundiges Projektteam mit einschlägiger Qualifikation
- Kenntnisse im deutschen Planungsrecht (BauGB, BNatSchG)
- Erfahrung mit kommunalen Auftraggebern
- Fähigkeit zur interdisziplinären Abstimmung mit Stadtplanung und Umweltamt
- Bearbeitungskonzept für die Planungsleistung
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
Der angebotene Preis wird fließt mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
- quality12%
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl landschaftsplanerische als auch umweltfachliche Aufgaben. Während die landschaftsplanerischen Leistungen vor allem auf die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft abzielen, beeinhalten die umweltfachlichen Leistungen die umfassende Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen von Planungen. Beide Aspekte sind für eine ganzheitliche und nachhaltige Planung erforderlich und müssen Berücksichtigung finden. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und zur Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikation muss der Projektleiter/die Projektleiterin daher über nachweisbare Erfahrung und Fachkenntnisse in der Erstellung von landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen verfügen. Der Bieter muss daher einen Nachweis über insgesamt zwei (2) personenbezogene Referenzen aus den letzten drei Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einreichen, welche mit dem Auftraggegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint die abgeschlossene Erstellung von einer (1) landschaftsplanerischen Leistung (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) sowie die abgeschlossene Erstellung von mindestens einer (1) umweltfachlichen Leistung (z.B. Umweltbericht zu einem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die o.g. erbrachten landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen können auch innerhalb eines Projektes realisiert worden sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Zudem ist die mindestens 5-jährige Beruferfahrung des Projektleiters/ der Projektleiterin, als auch ein fachlich entsprechender Berufsabschluss als Dipl. Ing./Master in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. nachzuweisen. Die Berufserfahrung soll in Form einer Kurzvita mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) vom Bieter selbst erstellt werden.
- quality12%
Für die Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikationen des Projektteams sind pro Teammitglied jeweils 1 personenbezogene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) gefordert, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Es sind mindestens zwei Projektmitarbeitende gefordert. Vergleichbar meint hier auf dem Gebiet landschaftsplanerischer (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) oder umweltfachlicher Leistungen (z.B. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Für die Gesamtbewertung des Kriteriums 2.2 wird der Durchschnittswert aus den eingereichten Referenzen für das Projektteam gebildet. Für die Projektmitarbeitenden ist eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung, sowie fachlich entsprechende Berufsabschlüsse als bspw. Dipl.-Ing./Master/Bachelor in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. anhand einer Kurzvita, die vom Bieter selbst zu erstellen ist, mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) nachzuweisen.
- quality36%
Mit dem Angebot ist ein Bearbeitungskonzept zur Herangehensweise an die Planungsleistung einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix auszurichten und in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern (siehe Ziffer 2.3). Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maße die Ausführungen und Darstellungen eine fachgerechte Erfüllung der Leistung zur Erstellung eines Landschaftsplans mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert