Planungsleistungen für Umgangsgenehmigung und UVP für das Zwischenlager LaRA
Was wird ausgeschrieben
Das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) schreibt Planungsleistungen für die Erlangung einer Umgangsgenehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz für ein neues Zwischenlager (LaRA) aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung der Antragsunterlagen sowie die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Rückbau des Reaktors BER II. Die Leistungen erstrecken sich über die Bau- und Betriebsphase des Lagers am Standort Berlin-Wannsee.
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Kurzbeschreibung des Vorhabens Auftraggeber dieses Auftrags ist die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB). Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) plant den Bau eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, die beim Rückbau des abgeschalteten Forschungsreaktors BER II anfallen. Für dieses Lager, genannt LaRA, müssen umfangreiche Genehmigungsunterlagen nach dem Strahlenschutzgesetz erstellt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer begleitet das gesamte Genehmigungsverfahren, erstellt notwendige Gutachten und wertet Kartierungen aus, um die Betriebserlaubnis zu sichern. Die UVP muss dabei sowohl die Rodung und Erdarbeiten als auch den späteren Betrieb des Lagers abdecken. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: V371_2025 Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG inkl. UVP)
Aufteilung in Lose
1 LotHintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price40%
Preis
- quality20%
Qualifikation Mitarbeiter
- quality40%
Konzept Projektabwicklung
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung