Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: STEIN Ingenieure GmbH

Auftragswert

€105k

Zuschlag am

17. Juli 2026

TED·500573-2026

Planungsleistungen für Rohrvortrieb im Zuge des Ausbaus der B 454 in Stadtallendorf

Hessen
Wiesbaden, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturTiefbauIngenieurleistungenVerkehrsinfrastrukturStrassenbauPlanung
Auftragswert
~€35k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Hessen Mobil schreibt Planungsleistungen für einen Rohrvortrieb im Rahmen des Ausbaus der B 454 in Stadtallendorf aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Ingenieurleistungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budget wurden in der Bekanntmachung nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Planung Rohrvortrieb

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesbehörde Hessen Mobil plant den Ausbau der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf und sucht hierfür ein Ingenieurbüro für die Planung eines Rohrvortriebs. Ein Rohrvortrieb ist ein spezielles grabenloses Bauverfahren, bei dem Rohre unterirdisch durch den Boden gepresst werden, um beispielsweise Leitungen zu verlegen, ohne die Oberfläche großflächig aufzugraben. Der Auftrag umfasst die fachliche Planung dieser technischen Maßnahme. Da es sich um eine spezialisierte Ingenieurleistung handelt, ist eine entsprechende Expertise im Tiefbau oder Ingenieurbau erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00000180a3_B 454 Stadtallendorf Hauptstr./Bahnhofstr. 3BA_Planung Rohrvortrieb

Planung Rohrvortrieb

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an STEIN Ingenieure GmbH · €105k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero