Planungsleistungen für Neubau und Sanierung einer Friedhofskapelle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Samtgemeinde MeinersenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
Bekanntmachungsnummer
518134-2026
Verfahrensnummer
fb0d3ad7-3a5b-4cdc-80bc-7d55b0cfed5a
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Samtgemeinde Meinersen schreibt Planungsleistungen für den Neubau einer Friedhofskapelle sowie die Sanierung und Umnutzung der bestehenden Kapelle aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt: Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung. Die Umsetzung ist für den Zeitraum ab 2028 geplant, wobei Fördermittelanträge bis September 2026 gestellt werden müssen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

In der Gemeinde Meinersen befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich der Friedhof der Ortschaft Meinersen. Der Friedhof umfasst eine Fläche von 13.448 m². Durch den Zukauf von Flurstücken wird die Friedhofsfläche perspektivisch um 10.816 m² erweitert, so dass der Friedhof zukünftig eine Fläche von 24.264 m² aufweist. Auf dem bestehenden Friedhof befindet sich eine Friedhofskapelle mit Baujahr 1974. Die Friedhofskapelle ist stark sanierungsbedürftig und für größere Beerdigung zu klein. Im Zuge der Umgestaltung der gesamten Friedhofsfläche soll der Neubau einer Friedhofskapelle geplant werden. Gleichzeitig ist ein Nutzungskonzept für die alte Friedhofskapelle zu entwickeln. Die neue Kapelle soll eine maßvolle Weiterentwicklung der bestehenden Friedhofskapelle abbilden. Derzeit umfasst die Kapelle 140 Sitzplätze. Die neue Friedhofskapelle soll 180 Sitzplätze vorweisen. Des Weiteren soll folgendes Raumprogramm umgesetzt werden: Separater Vorbereitungsraum für Bestatter, Kühlraum, Technikraum, ggf. Abstellraum (wenn kein Ab-schiedsraum bzw. in alter Kapelle kein Abstellraum planbar ist), 2 Toilettenräume. Daneben sind ein separater Zugang für den Sargwagen ggf. mit separaten Abschiedsraum sowie ein ausreichend platzbietendes Vordach mit einzuplanen. Für die Friedhofserweiterungsfläche und die grundsätzliche Neugestaltung und Zonierung des bestehenden Friedhofs wurde ein Landschaftsarchitekturbüro gesondert beauftragt. Der erste Bauabschnitt zur Neugestaltung der Erweiterungsfläche erfolgt bereits in den Jahren 2026 bis 2027. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von rund 700.00 Euro über das Bundesförderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) bewilligt. Nach Fertigstellung der neuen Friedhofskapelle und Sanierung sowie Umnutzung der bestehenden Friedhofskapelle soll auch der 2. Bauabschnitt zur Umgestaltung der Friedhofsaußenanlagen in Meinersen umgesetzt werden. Hierzu wird ein gesonderter Förderantrag über das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm oder ein anderweitiges Förderprogramm gestellt. Als Stichtag wird der 30. September 2027 anvisiert, so dass die Umsetzung in 2028 erfolgen kann. Für den Neubau der Friedhofskapelle und die Umnutzung sollen Fördermittel beantragt werden. Der Antrag ist bis zum 30.09.2026 zu stellen. Die Kosten für den Neubau der Kapelle werden auf rund 1,4 Mio. EUR (brutto) und die Kosten für die Sanierung der alten Friedhofskapelle auf rund 350.000 EUR (brutto) geschätzt.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Objektplanung für Gebäude und Innenräume

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Los 1) - Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2) für den Neubau einer Friedhofskapelle und die Sanierung der bisherigen Kapelle. Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

  • LOT-0002 · Fachplanung Technische Ausrüstung

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Los 1) - Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2) für den Neubau einer Friedhofskapelle und die Sanierung der bisherigen Kapelle. Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
20 %
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
10 %
Darstellung von planerischen (Los 1) bzw. fachplanerischen (Los 2) Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
40 %
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung bzw. Technische Ausrüstung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage Honorar für die Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag für die alte Friedhofskapelle - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar (- Bespreisung Besondere Leistungen) - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
30 %
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
10 %
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
20 %
Darstellung von planerischen (Los 1) bzw. fachplanerischen (Los 2) Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
40 %
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung bzw. Technische Ausrüstung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage Honorar für die Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag für die alte Friedhofskapelle - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar (- Bespreisung Besondere Leistungen) - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
30 %

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren264vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag174 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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Samtgemeinde Meinersen

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