TED·404726-2026·Schließt in 32 Tagen

Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) für das Funktionsgebäude Stadion Kupfermühle

Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbHStralsund, GermanyVeröffentlicht 12. Juni 2026
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund schreibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) eines neuen Funktionsgebäudes im Stadion Kupfermühle aus. Das Projekt umfasst einen Ersatzneubau mit einer Nettoraumfläche von ca. 822 m². Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadiongebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt). Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebereiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Die zu überplanende Nettoraumfläche beträgt ca. 822 m².

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund plant den Bau eines neuen Funktionsgebäudes für das Stadion Kupfermühle und sucht hierfür ein Ingenieurbüro für die Fachplanung der Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS). Das Gebäude ist als eingeschossiger Neubau mit einer Fläche von etwa 822 Quadratmetern konzipiert und soll Technik-, Versorgungs- und Umkleideräume beherbergen. Es handelt sich um den dritten Bauabschnitt der gesamten Stadionanlage. Die Vergabe erfolgt rein preisbasiert an den wirtschaftlichsten Bieter, sofern die Eignung nachgewiesen wird.

IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenTga PlanungHls PlanungOeffentliche VerwaltungBauwesenStralsund
Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ] Unterlagen können nachgefordert werden im zulässigen Rahmen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001HLS-Planung für den Ersatzneubau Funktionsgebäude Stadion Kupfermühle.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadiongebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt). Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebereiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Die zu überplanende Nettoraumfläche beträgt ca. 822 m².

CPV 71330000Frist 13. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, wenn die Eignungskriterien nachgewiesen werden konnten

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link
VergabeHero