Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: epb Elektroplanung Brigachtal GmbH +1 weitere

Auftragswert

€83k

TED·489379-2026

Planungsleistungen für Elektro- und Küchentechnik bei der Generalsanierung der Grundschule Hallerhöhe

Baden-Württemberg
Villingen-Schwenningen, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenPlanungsleistungenElektroplanungKuechenplanungOeffentliche VerwaltungSchulbauSanierung
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Villingen-Schwenningen schreibt Planungsleistungen für die Generalsanierung der Grundschule Hallerhöhe aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die Elektroplanung sowie die Küchenplanung umfassen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Planungsleistungen / hier: Elektroplanung und Küchenplanung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Villingen-Schwenningen sucht spezialisierte Planungsbüros für die Generalsanierung der Grundschule Hallerhöhe. Der Auftrag ist in zwei getrennte Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst die gesamte Elektroplanung, während Los 2 die Fachplanung für die Kücheneinrichtung beinhaltet. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, werden gezielt geeignete Dienstleister angesprochen. Die Leistungen sind für die technische Modernisierung des Schulgebäudes erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Generalsanierung Grundschule Hallerhöhe - Elektroplanung - Los 1

Elektroplanung

CPV 71240000
LOT-0002Generalsanierung Grundschule Hallerhöhe - Küchenplanung

Küchenplanung

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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