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Planungsleistungen für eine Lärmschutzwand in Dillingen/Diefflen

Saarland
Saarbrücken, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenBauplanungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturIngenieurleistungenLaermschutzStrassenbauOeffentliche VerwaltungBauplanung
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Dillingen plant die Errichtung einer ca. 220 Meter langen Lärmschutzwand entlang der L 143. Der Auftrag umfasst die Ingenieur- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung für das Projekt mit geschätzten Baukosten von 1,7 Mio. Euro. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2027/28 vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Planung einer Lärmschutzwand entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen Die Stadt Dillingen beabsichtigt eine ca. 220 m lange und ca. 3,5 m hohe Lärmschutzwand (LSW) entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen zu errichten. Die Nettobaukosten der LSW (inkl. Rodungsarbeiten, Zuwegung, Betriebsweg, Passive Schutzeinrichtungen, Verkehrssicherung) wurden in einer Machbarkeitsstudie mit ca. 1,7 Mio. € abgeschätzt. Die Baurechtsschaffung erfolgt durch die Stadt Dillingen und die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2027/28 umgesetzt werden. Nach Fertigstellung der LSW erfolgt ein Eigentumsübergang an den Landesbetrieb für Straßenbau als zukünftigen Baulastträger. Für die o.g. Maßnahmen werden folgende Leistungen benötigt: 1. Leistungen gemäß § 43 HOAI -Ingenieurbauwerke - Grundleistungen der Leistungsphase 1-4 - Grundleistungen der Leistungsphase 6-9 2. Leistungen gemäß § 51 HOAI -Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphase 2-6 3. Planung der Verkehrssicherung und Erstellen von Verkehrszeichenplänen 4. Örtliche Bauüberwachung 5. Ablöseberechnung gemäß der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung –(ABBV)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Dillingen schreibt Planungsleistungen für den Bau einer Lärmschutzwand entlang der Landesstraße 143 im Ortsteil Diefflen aus. Gesucht werden Experten für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, die das Projekt von der frühen Planung bis zur Bauüberwachung begleiten. Da die Baukosten für das Vorhaben auf etwa 1,7 Millionen Euro geschätzt werden, ist eine fundierte Planung für die Umsetzung in den Jahren 2027 und 2028 entscheidend. Nach der Fertigstellung geht die Anlage in die Zuständigkeit des Landesbetriebs für Straßenbau über.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Ausschlussgründe für das Vergabeverfahren richten sich nach den §§ 123, 124 GWB -

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Planungsleistungen

Planung einer Lärmschutzwand entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen Die Stadt Dillingen beabsichtigt eine ca. 220 m lange und ca. 3,5 m hohe Lärmschutzwand (LSW) entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen zu errichten. Die Nettobaukosten der LSW (inkl. Rodungsarbeiten, Zuwegung, Betriebsweg, Passive Schutzeinrichtungen, Verkehrssicherung) wurden in einer Machbarkeitsstudie mit ca. 1,7 Mio. € abgeschätzt. Die Baurechtsschaffung erfolgt durch die Stadt Dillingen und die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2027/28 umgesetzt werden. Nach Fertigstellung der LSW erfolgt ein Eigentumsübergang an den Landesbetrieb für Straßenbau als zukünftigen Baulastträger. Für die o.g. Maßnahmen werden folgende Leistungen benötigt: 1. Leistungen gemäß § 43 HOAI -Ingenieurbauwerke - Grundleistungen der Leistungsphase 1-4 - Grundleistungen der Leistungsphase 6-9 2. Leistungen gemäß § 51 HOAI -Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphase 2-6 3. Planung der Verkehrssicherung und Erstellen von Verkehrszeichenplänen 4. Örtliche Bauüberwachung 5. Ablöseberechnung gemäß der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung –(ABBV)

CPV 71322500Frist 27. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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