Planungsleistungen fuer Ein- und Auslassbauwerk am Rheinhauptdeich

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.01.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
5611-2026
Verfahrensnummer
17fd5169-3d68-45e6-a114-b42dd4c65ae5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln schreiben Ingenieurleistungen für die Objekt-, Tragwerks- und technische Ausrüstungsplanung eines Ein- und Auslassbauwerks am Rheinhauptdeich aus. Das Projekt umfasst die Überarbeitung und Ergänzung der Vor- und Genehmigungsplanung für ein Wehrbauwerk mit fünf Klappen. Die Vergabe erfolgt in drei Losen für die Bereiche Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung.

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Leistungsbeschreibung

In den Rheinhauptdeich wird das Ein- und Auslassbauwerk integriert. Hergestellt wird das Bauwerk im wesentlich aus Stahlbeton in Form eines Wehrkörpers in die drei Antriebkammern eingebunden sind. Über diese lassen sich die fünf Wehrklappen mit einem ölbetrieben Hydraulikzylinder antreiben. Alle Kammern sind separat über Einstiegsöffnungen von der oberen Ebene der Trennpfeiler zugänglich. Die Stromversorgung erfolgt über das bestehende Pumpwerk Werthweg. Das Projekt ist bis zur Genehmigungsplanung fortgeschritten. Für die bisherigen Planungsleistungen war ein externes Ingenieurbüro beauftragt. Ergänzend hierzu wurden diverse Gutachten und Berechnungen von unterschiedlichen Dienstleistern durchgeführt und in die Genehmigungsunterlagen mit eingearbeitet. Bisherige Leistungen haben das Gesamtprojekt Retentionsraum Worringen betrachtet sowie einzelne Schwerpunktthemen ausgearbeitet. Hierzu zählt auch eine Bewertung unterschiedlicher technischer Verschlussorgane für das steuerbare Ein- und Auslassbauwerk. Im Erläuterungsbereich zum Planfeststellungsantrag unter dem Kapitel 6.13 wurde eine detaillierte Beschreibung des Ein-/ Auslassbauwerkes vorgenommen. Zielsetzung: Im Rahmen der beauftragten Objekt- und Tragwerksplanung sind die bisherigen Ergebnisse zu überarbeiten und zu ergänzen. Aus diesem Grund werden ebenso die Leistungsphasen 3 – Vorplanung bis 4 Genehmigungsplanung nach der Bewertung der Excel-Tabelle „Honorarermittlung EuA“ erneuert beauftragt. Ziel ist es im Rahmen dieser Beauftragung zunächst in engen Zusammenarbeit die offenen Punkte zu bearbeiten bzw. noch einmal zu vertiefen und ggf. anzupassen, dieses mit der Zielsetzung: • Einarbeitung der projektspezifischen Anforderungen aus der Planfeststellung • Die in der Genehmigungsplanung ausstehenden Bemessungen und Festlegung durchführen • Einarbeitung der fünften Klappe • Planung der Stromversorgung und Fernmeldeleitung • Festlegung der statischen Bestandteile (Bewehrung, Spundwand) • Festlegung der technischen Ausstattung im Detail • Die Lebensdauer der einzelnen Bauteile zu ermitteln und ggf. zu erhöhen oder ein Instandhaltungs- und Erneuerungskonzept zu konstruieren • Überlegungen zu innovativen Materialien tätigen • Das Thema Nachhaltigkeit zu bearbeiten (Materialien, Transportwege, Maschineneinsatz…), ggf. neue technologische Verfahren berücksichtigen • Verfügbarkeit von Materialien, Produkten und Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit und Lebenszyklus einschätzen und positiv beeinflussen • Beschleunigungsmöglichkeiten überprüfen • Betriebs- ,Wartungshandbuch und Bauwerksbuch erstellen • Vergleich der sich ergebenen Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, Umwelteinflüsse und Nachhaltigkeit. Eine losweise Vergabe ist wie folgt vorgesehen: Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke §41 Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung §49 HOAI Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung § 53 HOAI Es wird verwiesen auf den Vertragsentwurf des jeweiligen Loses.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 – Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §43

    Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §43

  • LOT-0002 · Los 2 – Fachplanung – Tragwerksplanung gem §49 HOAI

    Fachplanung – Tragwerksplanung gem §49 HOAI

  • LOT-0003 · Los 3 – Fachplanung – Technische Ausrüstung §55 HOAI

    Anlagengruppe 3-4 und 7.1

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 – Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI §43

Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
45 %
folgende Unterkriterien: - Projektspezifischer Ansatz (20%) - Prozessorientierte Darstellung (15%) - Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams (15%)
50 %
Akzeptanz des Vertrages: 0-2 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarun- gen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungs- pflichten. 3 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 4 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 5 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
5 %

LOT-0002 · Los 2 – Fachplanung – Tragwerksplanung gem §49 HOAI

Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert
95 %
Akzeptanz des Vertrages: 0-2 Punkte, dass zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarun- gen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungs- pflichten. 3 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 4 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 5 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
5 %

LOT-0003 · Los 3 – Fachplanung – Technische Ausrüstung §55 HOAI

Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert
95 %
Akzeptanz des Vertrages: 0-2 Punkte, dass zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarun- gen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungs- pflichten. 3 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 4 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschla- genen Vertragsmuster regelt. 5 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 530675-2026

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