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Planungsleistungen für die Sanierung und Umnutzung des Alten Klosters in Mering

Marktgemeinde MeringMarktgemeinde Mering, GermanyVeröffentlicht 22. Mai 2026
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Marktgemeinde Mering schreibt Planungsleistungen nach HOAI § 34 für die Sanierung und Umnutzung des historischen Gebäudes 'Altes Kloster' aus. Das Projekt umfasst eine Geschossfläche von ca. 780 qm bei geschätzten Baukosten von 2,85 Mio. EUR netto. Bieter müssen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb bereits bei Angebotsabgabe einen Lösungsvorschlag für die Sanierung vorlegen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Alte Kloster ist für den Markt Mering ein identitätsstiftendes historisches Gebäude. Nachdem bei den wechselnden Nutzungen immer nur notwendige Instandsetzungen bzw. Anpassungen vorgenommen wurden, ist für den Erhalt des Gebäudes inzwischen eine grundlegende Sanierung erforderlich. Aufgrund der Bedeutung des Gebäudes für die Marktgemeinde Mering und der verschiedenen Möglichkeiten die angedachten Nutzungen im Gebäude unterzubringen, sollen im Rahmen des VgV zur Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI § 34 zur Sanierung des Gebäudes bereits im Verfahren Lösungsvorschläge für die Umnutzung und Sanierung von den Bietern unterbreitet werden. Somit möchte die Marktgemeinde eine qualitativ hochwertige Lösung der Aufgabenstellung sicherstellen.  Gleichzeitig sollen die Nutzungen mit den Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, historischer Gebäudesubstanz und identitätsstiftende Elemente sowie der Wirtschaftlichkeit - dem begrenzten Budget der Gemeinde - in Einklang gebracht werden. Bei dem alten Kloster handelt es sich um ein nicht vollständig unterkellertes Gebäude mit II+D. Es verfügt im Bestand über rund 780 qm Geschossfläche. Aktuell geht die Gemeinde von Baukosten für KG 300+400 von ca. 2,85 Mio € netto aus.

VergabeHero-Einschätzung

Die Marktgemeinde Mering sucht ein Architekturbüro für die Sanierung und Umnutzung des historischen 'Alten Klosters'. Da das Gebäude für die Gemeinde identitätsstiftend ist, müssen interessierte Büros bereits während des Auswahlverfahrens konkrete Lösungsvorschläge für die Sanierung einreichen. Dabei gilt es, Anforderungen wie Barrierefreiheit, Brandschutz und Denkmalschutz mit dem begrenzten Budget der Gemeinde in Einklang zu bringen. Das Gebäude umfasst rund 780 Quadratmeter Geschossfläche, und die Gemeinde kalkuliert derzeit mit Baukosten von etwa 2,85 Millionen Euro für die Bauwerkserstellung und technische Anlagen.

Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungArchitekturplanungDenkmalschutzOeffentliche VerwaltungSanierungHoai Leistungen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VGV-Verfahren mit Lösungsvorschlag § 76 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung des Bestandsgebäudes Altes Kloster in Mering

Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026;

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Rangfolge des Lösungsvorschlags - 40%

  • price

    Honorarangebot - 20%

  • quality

    Auftragsbezogenes Organisationskonzept (Projektbearbeitung / Projektablaufplan) - 20%

  • quality

    Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter - 20%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link