Planungsleistungen für die Optimierung und Ertüchtigung des Hattenbacher Dreiecks (A5/A7)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Planungsleistungen für die Umgestaltung des Autobahndreiecks Hattenbach aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 mit Optionen für die Phasen 3 und 4 unter Anwendung der BIM-Methode. Die Laufzeit beträgt 540 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland das Autobahndreieck Hattenbach ("Hattenbacher Dreieck") zu optimieren und zu ertüchtigen. Hierbei sollen unterschiedliche Lösungsansätze untersucht und eine Vorzugsvariante vorgeschlagen werden. Der Knotenpunkt befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Fulda der Niederlassung Nordwest. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungsphase (LPH) 1 und 2 mit optionaler Beauftragung der LPH 3 und 4. Das Projekt soll mit der BIM-Methode umgesetzt werden.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Optimierung des Hattenbacher Dreiecks, einem wichtigen Knotenpunkt der Autobahnen A5 und A7. Gesucht werden Ingenieurbüros für die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die Tragwerksplanung. Das Projekt soll zwingend mit der BIM-Methode (Building Information Modeling), also einer digitalen, modellbasierten Arbeitsweise, umgesetzt werden. Der Auftrag umfasst zunächst die Grundlagenermittlung und Vorplanung, mit der Option auf die weiterführende Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA5/A7 Hattenbacher Dreieck Objektplanung -Verkehrsanlage- + Objektplanung -Ingenieurbauwerke- + Fachplanung -Tragwerksplanung- + Besondere Leistungen
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
s. Dokument "Zuschlagskriterien"
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Preis
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung