Planungsleistungen für die Neugestaltung des Kirchplatzes in Güsten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.04.2026, 12:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt GüstenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 207837-2026
- Verfahrensnummer
- c54b720a-9be6-43fe-b491-7ff41d5b32ef
- CPV-Codes
- 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Güsten schreibt Planungsleistungen für die Verkehrsanlagenplanung zur Neugestaltung des Kirchplatzes aus. Der Auftrag umfasst die planerische Umsetzung gemäß HOAI §45 ff. und erfordert spezifische Referenzen im Bereich Stadtplatzgestaltung und Denkmalpflege. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach §45 ff. HOAI
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
Vergabeverfahren für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach §45 ff. HOAI
Frist: 27.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
- Honorarforderung Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
- 68 %
- Eine Referenz über die Planung und Realisierung eines Stadtplatzes ovgl. mit Mehrfachnutzung z.B. für Stadtfeste, Märkte, alltäglicher Treff- und Verweilraum etc. und mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
- 27 %
- Eine Referenz über die Planung und Realisierung eines Stadtplatzes ovgl. mit gemeinschaftlicher Nutzung von Fußgängern und Verkehr im Sinne eines „Shared Space“ mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
- 27 %
- Referenz über die Planung und Realisierung einer Platzgestaltung unter Einbindung und Inszenierung eines zentralen Bauwerks in das Gesamtvorhaben und mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
- 27 %
- Referenz über die Planung und Realisierung einer Platzgestaltung im denkmalgeschützten Bereich oder zentralem Denkmal und mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
- 27 %
- Referenz über die Verkehrsplanung und Realisierung unter Verwendung von öffentlichen Fördermitteln und mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
- 27 %
- Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (Projektleiter und Bauleiter) inklusive Angaben zu deren Qualifikation und Berufserfahrung
- 24 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 449746-2026
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| SGStadt Gütersloh | Gütersloh | 5 | 13.08.2026 |
| LHLandkreis Harz- Fachdienst zentrale Vergabestelle | Halberstadt | 5 | 25.06.2026 |
| SLStadt Lüchow (Wendland) | Lüchow (Wendland) | 3 | 06.08.2026 |
| SHStadt Hagenbach | Hagenbach | 3 | 24.07.2026 |
| OKOrtsgemeinde Kliding | Kliding | 3 | 23.07.2026 |
| SHStadt Halberstadt | Halberstadt | 3 | 22.07.2026 |
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Schwabenheim · Offen · Frist 21.10.2026
Die Ortsgemeinde Schwabenheim vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses „Greiffenklauer Hof“. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und anschließender Objektbetreuung; vorgesehen sind unter anderem Veranstaltungs-, Aufenthalts-, Wege- und Erschließungsflächen mit barrierefreien Zugängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 415.000 Euro netto, die Leistung wird in Schwabenheim erbracht und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
48 % ähnlichPlanungsleistungen für die Neugestaltung des Bayernplatzes in Neustadt an der Weinstraße
Neustadt an der Weinstraße · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße vergibt Planungsleistungen für die Neugestaltung des Bayernplatzes. Der Auftrag umfasst die Planung von Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerken sowie die planungsbegleitende Vermessung. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
47 % ähnlichFreiraumplanung für die zentrale Innenstadt von Bottrop
Bottrop · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Bottrop beauftragt Planungsleistungen für die Umgestaltung des öffentlichen Raums in der zentralen Innenstadt. Betroffen sind die Hansastraße, Am Pferdemarkt, der Eingang zur Poststraße und der Kirchplatz; außerdem sollen ein Beleuchtungskonzept und Fahrradabstellanlagen geplant werden. Vorgesehen sind die Leistungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 mit schrittweiser Beauftragung. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
46 % ähnlichPlanungsleistungen für die Neugestaltung der Goethe- und Flugplatzstraße
Neustadt an der Weinstraße · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beschafft Planungsleistungen für die Objektplanung von Verkehrsanlagen sowie planungsbegleitende Vermessungsleistungen. Die Leistungen betreffen die Neugestaltung der Goethe- und Flugplatzstraße im Ortsteil Lachen-Speyerdorf in Neustadt an der Weinstraße. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichPlanungsleistungen zur Neugestaltung des Außengeländes der Anne-Frank-Schule
Offen
Beschafft werden Planungsleistungen für die Neugestaltung des Außengeländes der Anne-Frank-Schule in Hanau. Auftraggeber ist die Stadt Hanau, vertreten durch Hanau Immobilien und Baumanagement, einen Eigenbetrieb der Stadt Hanau. Angaben zu Auftragsumfang, Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht enthalten.
44 % ähnlichPlanungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt Planungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks aus. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 28. September 2026 um 11:00 Uhr.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda
Hoyerswerda · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtwerke Hoyerswerda GmbH beauftragt Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung des Gebäudes nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise sowie 7 bis 9 und die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise. Die Entwurfsplanung liegt bereits vollständig vor, muss jedoch überarbeitet werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Heinrich-Hansjakob-Schule
Waldshut-Tiengen · Offen · Frist 27.09.2026
Der Landkreis Waldshut vergibt Planungsleistungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Heinrich-Hansjakob-Schule mit Hauptgebäude und Schultheiß'schem Haus in Waldshut-Tiengen. Der Auftrag umfasst insbesondere die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 8, Bauüberwachung und Dokumentation, sowie 9, Objektbetreuung. Die Sanierung soll Energieeffizienz und Brandschutz verbessern und den laufenden beziehungsweise abgestimmt zu organisierenden Schulbetrieb berücksichtigen; die Teilnahmefrist endet am 27. September 2026 um 10:00 Uhr.
43 % ähnlichPlanung für den Neubau von Bushaltestellen an der Döllnitzer Straße (L167)
Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Kabelsketal vergibt Planungsleistungen für den Neubau von Bushaltestellen an der Döllnitzer Straße (L167) im Ortsteil Dieskau, 06184 Kabelsketal. Beauftragt werden die Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), besonderer Leistungen, erforderlicher Koordination sowie der Vorstellung von Entwurfsvarianten in den politischen Gremien. Die Leistung soll vom 2. November 2026 bis zum 30. Dezember 2027 erbracht werden; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 09:38 Uhr ausschließlich elektronisch einzureichen.
43 % ähnlichObjektplanung Gebäude für Sanierung Stadtkirche Sankt Marien Meiningen
Meiningen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Meiningen sucht einen Architekten für die Objektplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) zur grundhaften Sanierung der Stadtkirche Sankt Marien. Das Projekt umfasst die Planung der Sanierung von Natursteinfassaden, Dach- und Tragwerkskonstruktionen sowie historischen Bleiverglasungen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Das geschätzte Honorarvolumen liegt bei etwa 400.000 Euro, Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
43 % ähnlichPlanung von Verkehrsanlagen und Freianlagen für AWS-Betriebshof Stuttgart
Stuttgart · Offen · Frist 24.09.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht ein Planungsbüro für die Planung und Ausführung von Verkehrs- und Außenanlagen rund um den neuen AWS-Betriebshof im Bruno-Jacoby-Weg in Stuttgart. Die Leistungen umfassen Verkehrsflächen, Freianlagen, Entwässerung, Regenwasser-Retention, eine Parkgarage mit 36 LKW-Stellplätzen und eine Fahrzeughalle nach HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die anrechenbaren Kosten werden auf etwa 1,8 Millionen Euro netto veranschlagt, die Bewerbungsfrist endet am 24. September 2026.
43 % ähnlichFachplanung Tragwerk für Sanierung Stadtkirche Sankt Marien Meiningen
Meiningen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Meiningen schreibt die Fachplanung Tragwerk für die grundhafte Sanierung der Stadtkirche Sankt Marien aus. Das Projekt umfasst die statische Planung nach HOAI § 51 für die Instandsetzung von Natursteinfassaden, Dach- und Tragwerkskonstruktionen sowie historischen Bleiverglasungen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Das geschätzte Honorarvolumen beträgt etwa 40.000 Euro, Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
42 % ähnlichPlanungsleistungen und Bauleitung für Neubau ZOB und KVP in Wipperfürth
Wipperfürth · Offen · Frist 24.09.2026
Die Hansestadt Wipperfürth sucht Planungsleistungen und Bauleitung für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) mit Verlegung der Landesstraße L284, den Umbau der Kreuzung Surgères-Platz/Gaulstraße/Ringstraße zu einem Kreisverkehrsplatz (KVP), den Ersatzneubau der Gaulbachbrücke und eine Kanalsanierung in offener Bauweise. Das Projekt befindet sich in Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen) und wird nach einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben. Die Bewertung erfolgt nach Preis (75 Prozent) und fachlicher Qualität sowie Organisation (25 Prozent).
42 % ähnlichFreianlagenplanung für den 3. Bauabschnitt der Bliesterrassen am Lübbener Platz in Neunkirchen
Neunkirchen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Kreisstadt Neunkirchen vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des 3. Bauabschnitts der Bliesterrassen am Lübbener Platz. Vorgesehen sind unter anderem eine etwa 200 m² große Bliesterrasse mit Sitzstufenanlage sowie die barrierefreie Neugestaltung des Fuß- und Radwegs entlang der Blies zur Verbindung mit den bereits umgesetzten Bauabschnitten. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die Frist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichVerkehrs- und Freianlagenplanung für den Lausitz Science Park Cottbus
Cottbus · Offen · Frist 07.10.2026
Die EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH vergibt Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Lausitz Science Park Cottbus. Die Leistungen sind in drei Teilprojekte beziehungsweise Lose gegliedert und haben jeweils eine Laufzeit von 1.825 Tagen. Der Leistungsort liegt in Cottbus, die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
42 % ähnlichPlanungsleistungen für Sanierung des Marstallgebäudes Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Zerbst/Anhalt vergibt Planungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Marstallgebäudes aus dem frühen 18. Jahrhundert. Das Gebäude soll zu einer öffentlichen WC-Anlage und einem Saal für kulturelle Veranstaltungen umgebaut werden. Die Vergabe umfasst vier Lose: Objektplanung und Freianlagenplanung, Tragwerksplanung sowie Planungsleistungen für Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektrotechnik. Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
41 % ähnlichFachplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen eines Familienzentrums in Bebra
Bebra · Offen · Frist 16.10.2026
Der Magistrat der Stadt Bebra vergibt Fachplanungsleistungen für die Freianlagen und Verkehrsanlagen eines neuen Familienzentrums mit Kindertagesstätte, Begegnungsstätte, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Planung von Außenanlagen, Spiel- und Bewegungsflächen, Grünanlagen, Wegen, Plätzen, Zufahrten und Stellplätzen; vorgesehen sind etwa 2.000 m² Außenanlagen sowie rund 2.500 m² Verkehrs- und Stellplatzflächen bei veranschlagten Kosten von circa 2,2 Millionen Euro. Die Planung soll modellbasiert mit Datenaustausch über eine IFC-Schnittstelle (Industry Foundation Classes) erfolgen, die Vertragsdauer beträgt 720 Tage und die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026.
41 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Pabsch Ingenieure GmbH
Zuschlagswert: 163.611,3 EUR · Vertragsschluss: 08.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
281 vergleichbare Verfahren, davon 161 mit erfasstem Zuschlag · 135 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 199.170,95 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 99 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
BahnStadt Planungsgesellschaft für Bahnhofsentwicklung mbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh · München
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Ingenieurbüro PROKON GmbH · Kolkwitz
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VTG Straub Ingenieurges. mbH · Donzdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH · München
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Lithium Designers GmbH · Frankfurt am Main
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Weber-Ingenieure GmbH · Darmstadt
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Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH · Düsseldorf
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LATZ+PARTNER LandschaftsArchitektur Stadtplanung · Kranzberg
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TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen GmbH & Co. KG · Neubrandenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Ingenieurleistungen für baufachliche Prüfungen bei geförderten Baumaßnahmen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE +1 weitere
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Projektcontrolling und Fachberatung für Gefahrenabwehrmaßnahmen in Sachsen-Anhalt
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
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Zuschlagswert: 627.200 EUR
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.07.2027
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- Generalplanungsleistungen für den Anbau einer Aula an eine Schule in Magdeburg
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.08.2027
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
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Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: MILAN Geoservice GmbH +5 weitere
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- Faunistische Kartierungen und Sonderuntersuchungen an Bundesautobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.02.2028
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Oeser +6 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Güsten
39439 · Güsten
info@saale-wipper.de(039262) 877-01 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe@saleg.de+49 (391) 8503 3
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de03455141529
Fachbereich Bau
info@saale-wipper.de(039262) 877-0
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 26.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:39 (Europe/Berlin)
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