Planungsleistungen für die Erweiterung eines Musikhauses am Gymnasium in Demmin
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt Architekturbüros mit der Objektplanung für die Erweiterung eines Musikhauses am Goethegymnasium in Demmin. Die Leistung umfasst die Grundleistungen nach der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Phasen 2 bis 9, wobei zunächst die Phasen 1 bis 4 stufenweise vergeben werden. Der genaue Bauumfang ergibt sich aus einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie, für die sich der Auftraggeber für eine bestimmte Variante entschieden hat. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI in stufenweiser Beauftragung, zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht ein Architekturbüro, das die Planung für die Erweiterung eines Musikhauses am Goethegymnasium in Demmin übernimmt. Dabei geht es um die komplette Objektplanung nach der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, beginnend mit ersten Entwürfen und Genehmigungsplanungen bis hin zur Bauüberwachung. Zuvor wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, auf deren Basis der Landkreis eine konkrete Bauvariante ausgewählt hat. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren, wobei die technische Qualität der Planung mit 60 Prozent und die Honorarforderung mit 40 Prozent bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfüllung der Ausschlussgründe nach § 57 VgV
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der fachlichen Eignung für Objektplanung
- Erfahrung im öffentlichen Bauwesen
- Bereitschaft zur stufenweisen Beauftragung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Schulträger des Goethegymnasiums Demmin beabsichtigt eine Erweiterung des Musikhauses am Standort An der Mühle 7, 17109 Demmin. Zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen gab der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Im Ergebnis wurden zwei Varianten herausgearbeitet, wobei sich der Auftraggeber für die Umsetzung der Variante 2 entschieden hat. Die Machbarkeitsstudie ist Teil der Vergabeunterlagen. Vorgesehen ist insofern der Erweiterungsbau des Musikhauses auf der Rückseite des Gebäudes An der Mühle 7. Die dafür benötigten Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality10%
Qualitätskriterien - Projektanalyse
- quality20%
Qualitätskriterien - Projektorganisation
- quality30%
Qualitätskriterien - Qualität der Projektumsetzung
- quality40%
Honorarkriterien
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung