TED·472356-2026·Schließt in 33 Tagen

Planungsleistungen für die Ertüchtigung der Kläranlage Kamp-Bornhofen

Rheinland-Pfalz
St. Goarshausen, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungWasserversorgung und AbwasserentsorgungIngenieurleistungenWasserwirtschaftKlaeranlageHoaiOeffentliche AuftraggeberInfrastruktur
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeindewerke Loreley schreiben Ingenieurleistungen für die Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Kamp-Bornhofen aus. Das Projekt umfasst die Planung für Ingenieurbauwerke und technische Ausrüstung gemäß HOAI Leistungsphasen 1-9. Die Anlage soll für 2.700 Einwohnerwerte ertüchtigt werden, wobei die Arbeiten bei laufendem Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet stattfinden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Kläranlage Kamp-Bornhofen wird von den Verbandsgemeindewerken Loreley betrieben und ist rund 30 Jahre alt. Sie wurde ursprünglich für ca. 1.700 Einwohnerwerte (EW) konzipiert und in Kompaktbauweise innerhalb einer Betriebshalle errichtet. Auf Grundlage aktueller Betriebsdatenauswertungen (2018-2022) liegt die tatsächliche Anschlussgröße bereits bei 2.163 EW. Unter Berücksichtigung geplanter Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen wird künftig von einer Belastung von 2.274 EW ausgegangen. Für eine zukunftssichere Auslegung wurde die neue Anlage daher auf 2.700 EW bemessen. Die bestehende Anlage hat ihre hydraulische und stoffliche Leistungsgrenze erreicht. Gleichzeitig wurden seitens der Genehmigungsbehörde verschärfte Einleitbedingungen angekündigt. Insbesondere ist eine Reduzierung des Phosphor-Grenzwertes von derzeit 6 mg/l auf künftig 2 mg/l vorgesehen. Ohne eine grundlegende Ertüchtigung kann die dauerhafte Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen sowie die weitere Siedlungsentwicklung im Einzugsgebiet nicht gewährleistet werden. Ziel des Vorhabens ist daher die nachhaltige Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage zur Sicherstellung der zukünftigen Ausbaugröße, zur Einhaltung der verschärften Einleitwerte sowie zur dauerhaften Verbesserung des Gewässerschutzes im Einzugsgebiet des Rheins. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere technische Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde ein konventionelles Belebtschlammverfahren mit horizontal durchströmter Nachklärung (Variante 1.2) ermittelt. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere: - Neubau einer Rechen-Walzensandfang-Kompaktanlage - Neubau eines Belebungsbeckens (ca. 965 m³) - Neubau eines horizontal durchströmten Nachklärbeckens (68 m² Oberfläche) - Neubau eines Schlammstapelbehälters (ca. 310 m³) - Neubau eines Ablaufmessbauwerks - Neubau eines Betriebsgebäudes für Pumpen, Gebläse und Elektrotechnik. (Das Gebäude dient im vorliegenden Fall nicht als klassischer Hochbau, sondern fungiert im Wesentlichen rein als bauliche und funktionale Hülle für die aufzunehmende Maschinentechnik. Gebäudegeometrie und bauphysikalischen Anforderungen werden von den verfahrenstechnischen Parametern der Maschinentechnik vorgegeben.) Die Bemessung erfolgt gemäß DWA-A 131. Die zukünftigen Ablaufwerte erfüllen die verschärften Anforderungen an CSB, BSB5, Stickstoff und insbesondere Phosphor (? 2 mg/l). Besondere Herausforderungen des Projektes sind die Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, die beengten Grundstücksverhältnisse zwischen Bahnlinie und Bundesstraße sowie die Notwendigkeit der Umsetzung im laufenden Betrieb. Die Baumaßnahme wird daher in mehreren Bauabschnitten realisiert, um die Abwasserreinigung während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Die Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz, insbesondere zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Rhein, und sichert zugleich die kommunale Daseinsvorsorge sowie die weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeindewerke Loreley suchen ein Ingenieurbüro für die umfassende Planung der Kläranlage in Kamp-Bornhofen. Die Anlage ist in die Jahre gekommen und muss für eine höhere Kapazität sowie strengere Umweltauflagen, insbesondere bei der Phosphor-Reinigung, modernisiert werden. Eine besondere Herausforderung ist die Umsetzung der Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb auf einem beengten Grundstück zwischen Bahnlinie und Bundesstraße. Der Auftrag umfasst alle Leistungsphasen von der ersten Planung bis zur Bauüberwachung. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem neben dem Preis vor allem die Qualität des Planungskonzepts und die Strategie zur Baustellenorganisation bewertet werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu sanktionierten russischen Unternehmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Eigenerklärung zu Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regelungen des § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ertüchtigung KA Kamp-Bornhofen - Los 01

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunerlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. Der Auftraggeber hat eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen: In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt der Auftraggeber, für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanungen sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen 2 und 3 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese jeweils schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.

CPV 71000000, 71321000, 71323000, 71320000, 71520000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Details siehe Vergabeunterlagen

    40%
  • quality

    Methoden und Maßnahmen zur Findung einer nachhaltigen und wirtschafltich optimierten Lösung sowie zur Entwicklung einer Strategie zur Erreichung einer zeitlich optimierten Realisierung der Gesamtmaßnahme - weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    Methoden zur Sicherstellung der Betriebssicherheit während der Umbauphase und der zukünftigen Betriebsphase - weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    Qualitätsmanagement im Rahmen der Planung und Methoden zur Einhaltung von Bauzeiten und Baukosten - weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    10%
  • quality

    Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung während der baulichen Projektrealisierung - weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    20%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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