Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Ziesche Ingenieure GmbH +3 weitere
Auftragswert
€309k
Zuschlag am
9. Juli 2026
Planungsleistungen für den Neubau einer Ganztagsschule

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Ortrand schreibt Planungsleistungen für den Neubau eines Erweiterungsbaus ihrer Ganztagsschule aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt: Objektplanung, Elektrotechnik, HLS-Technik und Tragwerksplanung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise über einen Zeitraum von etwa 870 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bildungszentrum der Stadt Ortrand umfasst u.a. den Schulkomplex mit drei Schulgebäuden. Aufgrund des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung und daraus resultierender fehlender Raumkapazität beabsichtigt die Stadt Ortrand einen Schulneubau als Erweiterungsbau zu den bestehenden Schulgebäuden zu errichten.
Die Stadt Ortrand plant den Neubau eines Erweiterungsgebäudes für ihre Ganztagsschule, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Für dieses Bauvorhaben werden in vier separaten Losen Fachplaner gesucht: Los 1 umfasst die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Los 2 die Elektrotechnik, Los 3 die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLS) und Los 4 die Tragwerksplanung. Die Leistungen werden in mehreren Stufen beauftragt, wobei zunächst die Entwurfsplanung im Fokus steht. Da das Budget begrenzt ist, legt die Stadt bei der Auswahl der Planer einen starken Fokus auf wirtschaftliche Lösungen.
Aufteilung in Lose
4 LoteMit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie planungsbegleitende Leistungen zur Bauphysik, zum Brandschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.
Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 2 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5 (Elektrotechnik), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.
Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 3 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 (HLS-Technik) Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.
Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 4 Tragwerksplanung Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5+6 (Ausführungsplanung bis Mitwirken an Vergabe). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality40%
Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Auftraggeber für die Errichtung des Schulgebäudes nur äußerst begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Eine wesentliche Anforderung an die zu erstellende Planung ist daher, dass der Auftragnehmer sämtliche Möglichkeiten, die zur wirtschaftlichen Errichtung und zu einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, bestmöglich ausschöpft, ohne die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Schule zu beeinträchtigen. Der Auftragnehmer hat insbesondere zu berücksichtigen, dass Schulgebäude einer intensiven Nutzung unterliegen und deshalb robuste, langlebige und wartungsarme Lösungen erforderlich sind. Wirtschaftlichkeit ist dabei nicht nur als Minimierung der Investitionskosten zu verstehen, sondern als ausgewogene Lösung, die auch Folgekosten aus Betrieb, Reinigung, Instandhaltung und Ersatzzyklen im Blick behält. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck davon verschaffen, wie der Bieter eine Schulbaumaßnahme unter sehr knappen finanziellen Rahmenbedingungen planerisch angeht. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Ansätze er für eine kosteneffiziente und zugleich robuste Bauweise verfolgt und wie er beabsichtigt, die Planung konsequent auf Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit auszurichten. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche Grundprinzipien er zur Kostensicherheit und Kostensteuerung bereits im Entwurf anwendet (z. B. einfache und klare Gebäudestruktur, flächeneffiziente Organisation, Minimierung komplizierter Details, Reduktion von Sonderlösungen, Standardisierung), - welche Material- und Ausstattungsstrategien er verfolgt, um eine hohe Robustheit, geringe Verschleißanfälligkeit und geringe Instandhaltungsintensität zu erreichen (z. B. schulfeste Oberflächen, reparaturfreundliche Details, Schutz der stark beanspruchten Bereiche, sinnvolle Materialhierarchien), - welche pragmatischen und kostengünstigen Ideen er sieht, um trotz knapper Mittel eine angemessene Aufenthalts- und Lernqualität zu erzielen. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 8 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
- price60%
Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 60 Punkte vergeben. (1) Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar (sowohl für die Objektplanung und die Freianlagenplanung - es ist ein einheitlicher Zu- bzw. Abschlag anzubieten, es können keine unterschiedlichen Zu- bzw. Abschläge für die Objektplanung einerseits und die Freianlagenplanung andererseits angeboten werden). Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 20 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 20 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 11 multipliziert. (2) Bei der Bewertung des Honorars für die Besonderen Leistungen wertet der Auftraggeber die Gesamtsumme der vom Bieter angebotenen Pauschalhonorare. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das niedrigste Angebot. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, dass doppelt so hoch ist wie das niedrigste Angebot. Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- price100%
Den Zuschlag bei dem Los 2 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 2 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 2 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.
- quality20%
Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel insgesamt begrenzt sind und deshalb eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung der Technischen Ausrüstung von besonderer Bedeutung ist. Ein wesentlicher Hebel zur Einhaltung der Budgetvorgaben liegt in der frühen, konzeptionell durchdachten Planung der Gewerke Heizung und Sanitär. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert darauf, dass der Auftragnehmer nicht nur regelkonforme Standardlösungen anbietet, sondern die planerischen Freiheitsgrade im Entwurf gezielt nutzt, um wirtschaftliche, robuste und zugleich innovative Lösungen für die Haustechnik zu entwickeln, die im späteren Betrieb zuverlässig funktionieren. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck von der planerischen Philosophie des Bieters verschaffen, und zwar in Bezug auf die Frage, wie der Bieter bei einem Schulneubau mit anspruchsvollen Nutzungsbedingungen (Ganztagsbetrieb, wechselnde Belegungen, hohe Anforderungen an Hygiene, Komfort und Betriebssicherheit) zu einer tragfähigen und zugleich kostengünstigen Haustechnik gelangt. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Herausforderungen er in der Ausgangssituation erkennt und wie er diesen Herausforderungen mit einem innovativen und zugleich wirtschaftlichen Konzept planerisch begegnen würde. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche konzeptionellen Leitgedanken der Bieter für Heizung und Sanitär ansetzt, um Baukosten zu reduzieren, ohne die Funktionsfähigkeit, Nutzerqualität und Regelkonformität zu beeinträchtigen, - welche Ansätze er verfolgt, um innovative Lösungen wirtschaftlich nutzbar zu machen und - wie der Bieter Wartungsfreundlichkeit sicherstellt. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 4 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
- price80%
Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 80 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 10 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 10 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 16 multipliziert.
- price100%
Den Zuschlag bei dem Los 4 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 4 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 4 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Ziesche Ingenieure GmbH +3 weitere · €309k