Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BBI INGENIEURE GMBH

Auftragswert

€390k

Zuschlag am

19. Juni 2026

TED·429114-2026

Planungsleistungen für den Ausbau der B 388 bei Eggenfelden

Staatliches Bauamt PassauPassau, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Passau schreibt Planungsleistungen für den dreistreifigen Ausbau der B 388 zwischen Eggenfelden-Auhof aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Tragwerksplanung für eine Lärmschutzwand und einen Rahmendurchlass. Die Leistungen erstrecken sich über verschiedene Leistungsphasen der HOAI.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau Maßnahmennummer: B22SABBB000900 Bezeichnung der Maßnahme: B 388 Ausbau zw. Eggenfelden-Auhof B 388 Ausbau zw. Eggenfelden-Auhof (Bauabschnitt 1) - 3-streifiger Ausbau der B 388 (Südanbau) zwischen Bau-km 0+000 bis 0+800, Neubau eines Geh- und Radweges und einer Rechtsabbiegespur (Bypass). Folgende Planungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3, 5-9 und besondere Leistungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 5-9 und besondere Leistungen: Lärmschutzwand und Rahmendurchlass B 388 über Zellhuber Bach - Fachplanung Tragwerksplanung Lph 3-6 und besondere Leistungen: Lärmschutzwand und Rahmendurchlass B 388 über Zellhuber Bach Weitere Informationen können der Projektbeschreibung entnommen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Passau plant den Ausbau der Bundesstraße 388 bei Eggenfelden, um den Verkehrsfluss durch einen dreistreifigen Ausbau sowie den Neubau eines Geh- und Radwegs und einer Abbiegespur zu verbessern. Gesucht werden Ingenieurbüros für die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die Tragwerksplanung, insbesondere für eine neue Lärmschutzwand und einen Rahmendurchlass über den Zellhuber Bach. Die Beauftragung umfasst dabei verschiedene Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: B 388 Ausbau zw. Eggenfelden-Auhof, Maßnahmennummer: B22SABBB000900)

IngenieurdienstleistungenBauplanungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrsplanungIngenieurbauStrassenbauTragwerksplanungOeffentliche Auftraggeber
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Objektplanung Verkehrsanlagen

Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau Maßnahmennummer: B22SABBB000900 Bezeichnung der Maßnahme: B 388 Ausbau zw. Eggenfelden-Auhof B 388 Ausbau zw. Eggenfelden-Auhof (Bauabschnitt 1) - 3-streifiger Ausbau der B 388 (Südanbau) zwischen Bau-km 0+000 bis 0+800, Neubau eines Geh- und Radweges und einer Rechtsabbiegespur (Bypass). Folgende Planungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3, 5-9 und besondere Leistungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 5-9 und besondere Leistungen: Lärmschutzwand und Rahmendurchlass B 388 über Zellhuber Bach - Fachplanung Tragwerksplanung Lph 3-6 und besondere Leistungen: Lärmschutzwand und Rahmendurchlass B 388 über Zellhuber Bach Weitere Informationen können der Projektbeschreibung entnommen werden.

CPV 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.

  • price

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BBI INGENIEURE GMBH · €390k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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