Planungsleistungen für den 3. Bauabschnitt des Klinikums Bayreuth

Was wird ausgeschrieben
Die Klinikum Bayreuth GmbH schreibt umfassende Planungsleistungen für den 3. Bauabschnitt ihres Klinikneubaus aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung sowie spezialisierte Fachplanungen wie Brandschutz und Energiebilanzierung. Die Leistungen erstrecken sich über verschiedene HOAI-Leistungsbilder und erfordern eine übergeordnete Koordinierung der Planungsbeteiligten.
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Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth ergebenden 3. Bauabschnitt, bestehend insbesondere aus folgenden Planungsleistungen / Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI), Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe; Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen, Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen; Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich), Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022, sowie übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer.
Das Klinikum Bayreuth plant den dritten Bauabschnitt seiner baulichen Erneuerung und sucht hierfür ein erfahrenes Planungsteam. Der Auftrag ist sehr umfangreich und deckt alle wesentlichen Bereiche ab: von der Architektur und Innenraumgestaltung über die Statik (Tragwerksplanung) bis hin zur komplexen technischen Gebäudeausrüstung, wie etwa medizinische Gase, Großküchentechnik oder spezielle Brandschutzkonzepte. Da es sich um ein Krankenhaus handelt, sind die Anforderungen an die technische Ausstattung und die Koordination der verschiedenen Fachplaner besonders hoch. Interessierte Unternehmen sollten über fundierte Erfahrung in der Planung von Klinikbauten verfügen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth ergebenden 3. Bauabschnitt, bestehend insbesondere aus folgenden Planungsleistungen / Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI), Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe; Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen, Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen; Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich), Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022, sowie übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: • Leistung (mit einer Gewichtung von 60%), • Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). Der für die Angebotswertung maßgebliche Angebotspreis (Gesamthonorar) ergibt sich aus der im Preisblatt angegebenen Position Reiter / Tabellenblatt „Summenblatt“, Spalte „Honar“, Zeile „Summe brutto“. Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der für das Zuschlagskriterium Preis erreichbaren Bewertungspunkte (BP) entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 4 BP. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars erhält 0 BP. Alle Angebote mit darüber (d.h. über dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars) liegendem Gesamthonorar erhalten ebenfalls 0 BP. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation. Dieser ermittelte Wert der BP wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 400,00 GBP erreichbar.
- quality
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: • Leistung (mit einer Gewichtung von 60%), • Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). 60 % entfallen damit auf die Leistung (Qualität). Die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien Ausführungskonzept, Personalkonzept und Erfahrung des Gesamtprojektleiters stellen Bewertungskriterien (B-Kriterien) dar, für welche gewichteten Bewertungspunkte entsprechend den Vorgaben der Bewertungsmatrix von der Auftraggeberin vergeben werden. Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter eingereichten o.g. Konzepte auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix jeweils beschriebenen Unterkriterien sowie Unter-Unterkriterien anhand der jeweils definierten Bewertungsmaßstäbe und Erfüllungsgrade. Jedem Unterkriterium sind Unter-Unterkriterien zugeordnet, in denen entsprechend der Bewertungsmaßstäbe jeweils 0, 1, 2, 3 oder 4 Bewertungspunkte (BP) erreicht werden können. Eine Zwischenbepunktung in den Unter-Unterkriterien erfolgt nicht. Die für das jeweilige Unterkriterium erzielte Punktzahl ergibt sich aus einer in der Tabelle hinterlegten Formel, wonach die in den einzelnen Unter-Unterkriterien erreichten BP addiert und sodann durch die Anzahl der dem jeweiligen Unterkriterium zugeordneten Unter-Unterkriterien geteilt werden, sodass sich ein Punktwert zwischen 0,00 und 4,00 BP ergibt. Es wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die auf diese Weise für jedes Unterkriterium ermittelten Punktwerte werden addiert und durch die Anzahl der Unterkriterien geteilt. Da in jedem Unterkriterium maximal 4,00 BP erreichbar sind und diese Methodik auf allen Stufen (d.h. bei Unterkriterien sowie Unter-Unterkriterien) einheitlich angewendet wird, beträgt auch die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl 4,00 BP je Konzept. Dieser Wert wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Für das Ausführungskonzept sind maximal 300,00 GBP, für das Personalkonzept maximal 200,00 GBP erreichbar. Die Auftraggeberin bewertet im Kriterium Erfahrung des Gesamtprojektleiters anhand der mit dem Angebot für den Gesamtprojektleiter vom Bieter eingereichten Projektbeschreibungen auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix jeweils beschriebenen Unterkriterien anhand der jeweils definierten Bewertungsmaßstäbe und Erfüllungsgrade. Die Bewertung je Unterkriterium richtet sich nach der Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Projektbeschreibungen, die die jeweils definierten inhaltlichen Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums erfüllen. Je nach Unterkriterium können dabei 1, 2, 3 oder 4 BP erreicht werden; die konkret erreichbaren Punktwerte sowie die jeweils maßgeblichen Erfüllungsgrade für die Anzahl der erforderlichen Projektbeschreibungen sind in der Bewertungsmatrix für jedes Unterkriterium gesondert definiert. Eine Zwischenbepunktung innerhalb der Punktestufen erfolgt nicht. Liegt keine einzige wertungsfähige Projektbeschreibung vor, werden 0 BP vergeben. Die in den einzelnen Unterkriterien erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für das Kriterium Erfahrung des Gesamtprojektleiters beträgt zwölf (12) Bewertungspunkte. Dieser Wert wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 100,00 GBP erreichbar. Im Einzelnen macht das Ausführungskonzept 30 % der Gesamtbewertung aus und umfasst fünf gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die jeweils durch Unter-Unterkriterien weiter konkretisiert werden. Die Unterkriterien sind die Darlegung von, der Umgang mit Optimierungspotenzialen, projektspezifischen Schwierigkeiten/Krisensituationen, die Kosten- und Terminsicherheit, die Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Planung und Koordination unter den Bedingungen eines beengten Baufelds. Das Personalkonzept wird mit 20 % gewichtet und bewertet zwei gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die sich jeweils ebenfalls aus Unter-Unterkriterien zusammensetzen. Das erste Unterkriterium ist die Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Das zweite Unterkriterium stellt die Verfügbarkeit, Kontinuität und Personalrisikovorsorge dar. Die Erfahrung des Gesamtprojektleiters fließt mit 10 % in die Gesamtbewertung ein und wird anhand von drei Unterkriterien beurteilt: der Erfahrung mit gefördertem Krankenhausbau in Bayern, der Erfahrung mit beengten Baufeldbedingungen sowie der Erfahrung mit der Planung und Koordination bei laufendem Krankenhausbetrieb. Alle Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien einschließlich der definierten Punktzahl sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Dokument: BA3_Bewertungsmatrix).
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung