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Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der baulichen Erneuerung des Klinikums Bayreuth

Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)Bayreuth, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Klinikum Bayreuth GmbH schreibt Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt der laufenden baulichen Erneuerung des Klinikums aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren zur Umsetzung der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau. Der Auftrag umfasst architektonische und ingenieurtechnische Planungsleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den sich aus der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums ergebenden 2. Bauabschnitt.

VergabeHero-Einschätzung

Das Klinikum Bayreuth plant die Fortführung seiner baulichen Erneuerung und sucht hierfür externe Planungsbüros für den zweiten Bauabschnitt. Diese Leistungen umfassen die architektonische und technische Fachplanung, die notwendig ist, um den abschnittsweisen Neubau des Krankenhauses gemäß der vorliegenden Zielplanung umzusetzen. Da es sich um ein komplexes Krankenhausbauprojekt handelt, sind spezialisierte Planungsleistungen gefragt, die den hohen Anforderungen an medizinische Infrastruktur gerecht werden. Interessierte Unternehmen sollten über Erfahrung in der Planung von Klinikbauten verfügen.

Architektur- und IngenieurleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungKlinikbauArchitekturplanungIngenieurleistungenOeffentliche AusschreibungGesundheitswesenBauplanung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt

Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den sich aus der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums ergebenden 2. Bauabschnitt.

CPV 71240000, 71221000, 71327000, 71321000, 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). Der für die Angebotswertung maßgebliche Angebotspreis (Gesamthonorar) ergibt sich aus der im Preisblatt angegebenen Position Reiter „Summenblatt“, Spalte „gewertetes Honar“, Zeile „Summe brutto“. Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der für das Zuschlagskriterium Preis erreichbaren Bewertungspunkte (BP) entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 4 BP. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars erhält 0 BP. Alle Angebote mit darüber (d.h. über dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars) liegendem Gesamthonorar erhalten ebenfalls 0 BP. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation. Dieser ermittelte Wert der BP wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 400,00 GBP erreichbar.

  • quality

    Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (Qualität) (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). 60 % entfallen auf die Leistung (Qualität), die in drei Teile gegliedert ist. Das Ausführungskonzept macht davon 30 % aus und umfasst fünf gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die wiederum Unter-Unterkriterien haben. Die Unterkriterien sind die Erbringung der weiteren Planungsleistungen, den Umgang mit projektspezifischen Schwierigkeiten und Krisensituationen, die Kosten- und Terminsicherheit, die Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Planung und Koordination unter den Bedingungen eines beengten Baufelds. Das Personalkonzept wird mit 20 % gewichtet und bewertet die beiden Unterkriterien: die Organisation des eingesetzten Personals sowie die Verfügbarkeit, Kontinuität und Personalrisikovorsorge, die sich jeweils auch aus Unter-Unterkriterien zusammensetzen. Die Erfahrung des Gesamtprojektleiters fließt mit 10 % ein und wird anhand von drei Unterkriterien beurteilt: der Erfahrung mit gefördertem Krankenhausbau in Bayern, der Erfahrung mit beengten Baufeldbedingungen sowie der Erfahrung mit der Planung und Koordination bei laufendem Krankenhausbetrieb. Alle Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien einschließlich der definierten Punktzahl sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Dokument: BA2_Bewertungsmatrix).

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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