evergabe.de·6508718

Planungsleistungen für das EFRE-Projekt Moorerlebnis Stinkebrink

Auftraggeber unbekannt
Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
PlanungsleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzPlanungLandschaftsplanungEuförderungUmweltprojektOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€175k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Juli 2026
-21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Auftrag umfasst die Erbringung sämtlicher Planungsleistungen zur Konkretisierung und Umsetzung eines bestehenden Grobkonzepts für das Projekt 'Moorerlebnis Stinkebrink'. Das Vorhaben wird durch EFRE-Mittel gefördert und erfordert eine detaillierte Ausarbeitung für die Projektumsetzung. Die Einreichungsfrist für Angebote endet am 6. Juli 2026.

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Aktenzeichen: LTM-EFRE-2026-04; Titel: Planungsleistungen EFRE-Projekt "Moorerlebnis Stinkebrink"; Beschreibung: Es sollen sämtliche Planungsleistungen erbracht werden, die zur Konkretisierung und Umsetzung des für die Antragstellung des EFRE-Projektes "Moorerlebnis Stinkebrink" erstellten Grobkonzeptes erforderlich sind.; ausf. Beschreibung: Es...

VergabeHero-Einschätzung

Für das Projekt 'Moorerlebnis Stinkebrink' werden Planungsleistungen gesucht, um ein bereits vorhandenes Grobkonzept in einen umsetzbaren Plan zu überführen. Das Projekt wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert, der gezielt regionale Vorhaben zur Stärkung der Wirtschaft und Umwelt unterstützt. Die beauftragten Planer begleiten den Prozess von der Konkretisierung bis zur Vorbereitung der baulichen Umsetzung. Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist eine präzise Dokumentation und Einhaltung der Vorgaben für EU-geförderte Maßnahmen essenziell. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: LTM-EFRE-2026-04)

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: evergabe
  2. 6. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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