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Planungsleistungen Brandschutz für Modernisierung und Umstrukturierung des bbz Arnsberg

Nordrhein-Westfalen
Arnsberg, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBrandschutzplanungOeffentliche VerwaltungBauwesenModernisierungBildungsbauFachplanung
Auftragswert
~€675k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Handwerkskammer Südwestfalen plant die umfassende Modernisierung und Umstrukturierung des Berufsbildungszentrums (bbz) Arnsberg. Das Projekt umfasst Neubauten, Ersatzneubauten und die Sanierung von Bestandsflächen bei laufendem Betrieb mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 45,7 Mio. EUR. Die Beauftragung der Brandschutzplanung erfolgt stufenweise über einen langen Zeitraum bis voraussichtlich 2036.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.

VergabeHero-Einschätzung

Die Handwerkskammer Südwestfalen modernisiert ihr Berufsbildungszentrum in Arnsberg, um die technischen und energetischen Standards für die Ausbildung in verschiedenen Handwerksberufen zu sichern. Das Projekt umfasst unter anderem den Neubau eines Technikums und den Ersatz eines Bestandsgebäudes, wobei die Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb stattfinden. Für dieses komplexe Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 45,7 Millionen Euro wird ein Fachplaner für Brandschutz gesucht. Die Planung soll in 3D-Modellen erfolgen, um eine hohe Genauigkeit bei der Massenermittlung zu gewährleisten, wobei die Beauftragung stufenweise über die kommenden Jahre bis 2036 geplant ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Planungsleistungen Brandschutz für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg

Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Brandschutz gem. AHO Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    - Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (20 %) - Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (50 %)

    70%
  • price

    günstigstes Angebot 10 Pkt. - lineare Abstufung

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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