Planungsleistungen für zwei Feuerwehrgerätehäuser in Bierbach und Blickweiler
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Blieskastel schreibt Planungsleistungen für zwei baugleiche Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Bierbach und Blickweiler aus. Aufgrund der baulichen Ähnlichkeiten sollen Synergieeffekte genutzt werden, wobei die Umsetzung zeitlich versetzt erfolgt. Das Raumprogramm ist bereits mit der Feuerwehr abgestimmt und orientiert sich an der DIN 14092-1.
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In Blieskastel in den Vororten Bierbach und Blickweiler sollen zwei baugleiche Feuerwehrgerätehäuser entstehen. Die Planungen sollen aus diesem Grund parallel laufen, da nur minimale Unterschiede im Gründungsbereich existieren, ergeben sich hierdurch zu nutzende Synergieeffekte.
Die Stadt Blieskastel plant den Bau von zwei neuen Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen Bierbach und Blickweiler. Da die Gebäude baugleich sind, sollen die Planungsleistungen für beide Standorte parallel erbracht werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Umsetzung ist zeitlich gestaffelt: Zuerst wird das Gebäude in Bierbach errichtet, ein Jahr später folgt der Bau in Blickweiler. Die Planung muss sich an einem bereits abgestimmten Raumprogramm sowie an der DIN-Norm 14092-1 für Feuerwehrhäuser orientieren.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Bietern, deren Angebote Aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit nicht für den Zuschlag in Betracht kommen, von der Nachforderung von Unterlagen abzusehen.
Aufteilung in Lose
1 LotZunächst soll das Gebäude in Bierbach errichtet werden, ein Jahr später dann das Gerätehaus in Blickweiler. Das Grundstück wurde bereits gerodet, der Vermesser ist mit der Absteckung beauftragt. Das Raumprogramm ist in unserem Vorentwurf bereits mit der Feuerwehr abgestimmt und vorgegeben. Die DIN 14092-1 wurde ebenfalls berücksichtigt und ist bei der weiteren Planung anzuwenden. Die Funktionsräume, Aufenthaltsräume, Umkleiden und Nassbereiche sind als Massivbau zu errichten, die Fahrzeughalle in Stahlkonstruktionsbau mit Sandwichpaneelen. Aufgrund der sich ergebenden notwendigen Höhen beider Gebäudeteile hat man sich für ein versetztes Pultdach entschieden. Jegliche andere Form ist ebenfalls denkbar, sofern sie wirtschaftlich ist. Das Planungsbüro soll neben Entwurf, Baugenehmigung einholen, Werkplanung erstellen auch die Bauleitung vollumfänglich nach HOAI übernehmen. Der Bauantrag muss spätestens am 14.02.2027 gestellt sein, nach Genehmigung soll im Sommer 2027 mit dem Bau in Bierbach begonnen werden. Sollte sich die Genehmigung aus behördlichen Gründen seitens der UBA nach hinten verschieben, verschiebt sich der Baubeginn entsprechend. Die Ausführungsdauer sollte nicht länger als ein Jahr betragen. Folgende Vorschriften sind zu beachten: - Bürgerliches Gesetzbuch - Landesbauordnung des Saarlandes - Gebäudeenergiegesetz - VOB - HOAI - DIN 14092 - DIN ISO 12944-4 oder gleichwertig
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung