Planungsbegleitende Vermessung für grundhafte Erneuerung der B75/B6 in Bremen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest vergibt planungsbegleitende Vermessungsleistungen für die grundhafte Erneuerung der B75 und B6 in Bremen. Das Verhandlungsverfahren richtet sich an qualifizierte Vermessungsbüros. Die Angebotsfrist endet am 15. Mai 2026. Die Zuschlagskriterien sind zu 50% Qualität (Vorgehenskonzept) und zu 50% Preis.
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Planungsbegleitende Vermessung für grundhafte Erneuerung - B75 Bremen
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nordwest mit Sitz in Hannover vergibt eine planungsbegleitende Vermessung für die grundhafte Erneuerung der Bundesstraßen B75 und B6 im Raum Bremen. Bei der grundhaften Erneuerung handelt es sich um einen vollständigen Ausbau der Straße inklusive aller Schichten, nicht nur um eine oberflächliche Sanierung. Das Vermessungsbüro wird benötigt, um Bestandsdaten für die weiteren Planungsarbeiten zu erheben. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren, bei dem sowohl das Vorgehenskonzept als auch der Preis zu je 50% bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der不存在Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Selbstreinigungsnachweise gemäß § 125 GWB möglich
- Nachunternehmer-Eignung nach § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsbegleitende Vermessung für grundhafte Erneuerung der B75, B6 Bremen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Vorgehenskonzept
- price50%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung