Planungs- und Ingenieurleistungen für den Glasfaserausbau in Feldberg und Lenzkirch

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald schreibt Planungs- und Ingenieurleistungen für den Glasfaserausbau (FTTB) in den Gemeinden Feldberg und Lenzkirch aus. Ziel ist die Errichtung passiver Breitbandinfrastrukturen zur Beseitigung weißer und grauer Flecken. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von jeweils 750 Tagen.
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Ziel ist die Errichtung von betriebsfertigen, funktionsgerechten und vollfunktionsfähigen passiven FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz auf Grundlage der MEV Weiße Flecken
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald plant den Ausbau eines Glasfasernetzes in den Gemeinden Feldberg und Lenzkirch, um unterversorgte Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Gesucht werden Ingenieurbüros für die Planung und Bauüberwachung der passiven Infrastruktur, also der physischen Leitungen und Anschlüsse bis in die Gebäude (FTTB - Fiber to the Building). Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt, die jeweils die spezifischen Gebiete Feldberg und Lenzkirch abdecken. Die Laufzeit für die Leistungen beträgt jeweils 750 Tage, wobei neben dem Preis vor allem die Qualifikation des Projektteams und der Bauüberwachung bei der Auswahl entscheidend sind.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) inkl. Upgrade Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 15.227.000,00 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.480.361,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Feldberg II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3822 und 7-8433.3/3823 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200201 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 730 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 m + 6.100 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200201 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/134 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3822 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3823 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Lenzkirch, Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 24.469.025,21 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.749.008,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Lenzkirch II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3779 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.090 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 5.470 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200233 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 1.120 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 48.320 m + 4.300 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 14.640 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200233 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3779 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/139 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality60%
(Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams 10%, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams 10%, Qualifikation, Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung 10%, Referenzprojekte der örtlichen Bauüberwachung 10%, Qualifikation und Berufserfahrung der Bauoberleitung 10%, Referenzprojekte der Bauoberleitung 10%)
- price40%
Angebotspreis (Gesamtangebotssumme netto gem. Leistungsverzeichnis)
- quality60%
(Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams 10%, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams 10%, Qualifikation, Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung 10%, Referenzprojekte der örtlichen Bauüberwachung 10%, Qualifikation und Berufserfahrung der Bauoberleitung 10%, Referenzprojekte der Bauoberleitung 10%)
- price40%
Angebotspreis (Gesamtangebotssumme netto gem. Leistungsverzeichnis)
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung