Planungs- und Bauleitungsleistungen für den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul

Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.09.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
604656-2025
Verfahrensnummer
a3203afe-21c9-4066-900a-d090abb97172
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

Kurzbeschreibung

Die Große Kreisstadt Radebeul und die Dresdner Verkehrsbetriebe AG beauftragen Planungs- und Bauleitungsleistungen für den Ausbau der Meißner Straße zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße. Der Leistungsumfang umfasst Fahrbahnausbau, Gleisanlagen, Fahrleitung, Beleuchtung, Gehwege und barrierefreie Haltestellen. Die Leistungen decken die Leistungsphasen 1‑4 sowie optionale Phasen 5‑9 ab und erstrecken sich über eine geplante Projektdauer von 960 Tagen. Ein konkreter Auftragswert wird nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Große Kreisstadt Radebeul (GKR) und die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) planen als Auftraggebergemeinschaft gemeinsam den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße. Inhalt und Umfang dieses komplexen Bauvorhabens ist der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes inkl. Fahrbahn, Gleisanlagen, Fahrleitung, öffentlicher Beleuchtung, Gehwege sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Flemmingstraße" und "Moritzburger Straße". Des Weiteren werden die Gleisanlagen in der Gleisschleife Radebeul West und die beiden Aufstellgleise profilfrei für den neuen Stadtbahnwagen hergerichtet. Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße

    Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen. Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung ist der Vergabeunterlage Anlage 3 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und § 21 AEntG - Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, wenn Ausschlussgründe nach den folgenden Vorschriften vorliegen: § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe, z. B. schwere Straftaten wie Korruption, Betrug, Geldwäsche), § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe, z. B. schwere berufliche Verfehlungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften), § 21 AEntG (Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Durch den Bewerber ist das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe in den Ziffern 3.3.2 und 3.3.3 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise anzufordern. 2. Datenschutz und Vertraulichkeit - Gemäß § 5 VgV verpflichtet sich der Bewerber/Bieter, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Bewerber/Bieter bestätigt, dass er die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält, insbesondere im Hinblick auf: die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten, die Einhaltung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Durch den Bewerber ist die Erklärung Datenschutz in der Ziffer 3.3.4 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) abzugeben. 3. Bestätigung zu den Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014) - Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 ist es untersagt, öffentliche Aufträge an bestimmte natürliche oder juristische Personen mit Bezug zur Russischen Föderation zu vergeben. Der Bewerber/Bieter erklärt daher: dass er nicht unter die in Art. 5k Abs. 1 genannten Kategorien fällt, dass er keine Subunternehmer oder Lieferanten einsetzt, die unter diese Kategorien fallen, dass er auf Verlangen entsprechende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschafterstruktur) vorlegen kann. Ein Verstoß gegen diese Erklärung führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Durch den Bewerber ist die Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 in der Ziffer 3.3.5 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) abzugeben. Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - §129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) ,Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Nachforderungen gemäß § 56 VgV: Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ist ausgeschlossen.

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LOT-0001 · Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße

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50 %
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Anforderungen

1. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und § 21 AEntG - Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, wenn Ausschlussgründe nach den folgenden Vorschriften vorliegen: § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe, z. B. schwere Straftaten wie Korruption, Betrug, Geldwäsche), § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe, z. B. schwere berufliche Verfehlungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften), § 21 AEntG (Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Durch den Bewerber ist das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe in den Ziffern 3.3.2 und 3.3.3 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise anzufordern. 2. Datenschutz und Vertraulichkeit - Gemäß § 5 VgV verpflichtet sich der Bewerber/Bieter, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Bewerber/Bieter bestätigt, dass er die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält, insbesondere im Hinblick auf: die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten, die Einhaltung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Durch den Bewerber ist die Erklärung Datenschutz in der Ziffer 3.3.4 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) abzugeben. 3. Bestätigung zu den Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014) - Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 ist es untersagt, öffentliche Aufträge an bestimmte natürliche oder juristische Personen mit Bezug zur Russischen Föderation zu vergeben. Der Bewerber/Bieter erklärt daher: dass er nicht unter die in Art. 5k Abs. 1 genannten Kategorien fällt, dass er keine Subunternehmer oder Lieferanten einsetzt, die unter diese Kategorien fallen, dass er auf Verlangen entsprechende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschafterstruktur) vorlegen kann. Ein Verstoß gegen diese Erklärung führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Durch den Bewerber ist die Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 in der Ziffer 3.3.5 des beiliegenden Teilnahmeantrages (Anlage 1.1 der Vergabeunterlage) abzugeben. Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - §129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) ,Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Nachforderungen gemäß § 56 VgV: Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 553272-2026

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