Qualifizierungssystem für Verkehrsanlagenplanung bei Straßenbahnprojekten

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
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Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.07.2026
Bekanntmachungsnummer
530017-2026
Verfahrensnummer
e564dba4-9dd9-48b2-b948-bf1d528fed5b
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe etablieren ein Qualifizierungssystem für Ingenieurdienstleistungen zur Planung von Straßenbahnanlagen. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 6 bis 9 sowie die Bauüberwachung, unterteilt in zwei Lose für Projekte mit und ohne barrierefreien Ausbau. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils 1800 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 6-9 + BÜ

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 - GI Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau

    Das Straßenbahnnetz inkl. Schienen und Haltestellen werden zum Zwecke der Gewährleistung des Betriebes über weitere 30 Jahre sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bzw. Attraktivität grund-instandgesetzt. Dies geschieht in der Regel auf Grundlage einer vorherigen Prüfung des baulichen Zustandes der Gleis- und Haltestellenanlagen und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer. Bei der Grundinstandsetzung werden die für den Betrieb notwendigen technischen Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleis-tung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt. Im Zuge der Grundinstandsetzung sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen: • Grundhafter Umbau der Gleisanlagen • Erneuerung der Haltestellen • Erneuerung Verrohrung Weichensteuerung • Erneuerung Entwässerung • Begrünung von Gleisen und Nebenanlagen • Umbau bzw. Anpassung vorhandener Verkehrsanlagen wie Fahrbahnen und Gehwege

  • LOT-0002 · Los 2 - Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn inkl. barrierefreien Ausbau

    Aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 31 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sowie dem Berliner Nahverkehrsplan (NVP)) ist der ÖPNV barriere-frei zu gestalten, insbesondere sind Haltestellen barrierefrei und Zugangswege sicher zu gestalten. Derzeit sind im Berliner Straßenbahnnetz noch rund 230 Richtungshaltestellen nicht barrierefrei und entsprechend umzuplanen und umzugestalten. Zu einem barrierefreien Ausbau gehören immer Anteile für eine Grundinstandsetzung der dortigen Gleis- und Weichenanlagen, die für den Betrieb auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt werden. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Grundinstandsetzung sind insbesondere folgende Leis-tungen zu erbringen, die die BVG vergeben wird: • Regulierung der Bahnsteigkante zum Ausgleich des Höhenunterschieds zwischen der Stra-ßenbahn Bahnsteig und Straßenbahn • Installation von Rampen an Haltestellen, um den Zugang Rollstuhlfahrer und Personen mit ein-geschränkter Mobilität zu erleichtern • Implementierung von taktilen Leitsystemen (z.B. Bodenindikatoren) und akustische Signalge-bern an Haltestellen • Sanierung von Fußwegen und Anpassungen der Zugangswege zu Haltestellen und Straßen-bahn

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
2025-06_Bewerber-Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular740 KB
2025-06_BVB_Frauenfoerderung.pdfSonstiges810 KB
2025-06_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe.pdfFormular748 KB
2025-06_Verzeichnis_Unterauftrag_Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges701 KB
A13_ingenieur_architektur_planungsbueros_01_broschuere_ab_02-2021_stand_11-2022.pdfSonstiges197 KB
A15_Eigenerklärung zur Eignung.xlsxFormular53 KB
A4_BVB BerlAVG.pdfSonstiges173 KB
BVG_212_BWB_Leistungen.pdfSonstiges18 KB
BVG_215_ZVB_Leistungen.pdfSonstiges276 KB
BVG_Supplier_Code_of_Conduct.pdfSonstiges168 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung.pdfSonstiges2 KB
Verfahrensbeschreibung.pdfSonstiges409 KB

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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