Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes in Biebergemünd
Was wird ausgeschrieben
Die Breitband Main-Kinzig GmbH schreibt die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Mobilfunkmastes in Biebergemünd-Breitenborn aus. Der Auftrag umfasst als Generalunternehmerleistung die gesamte Projektabwicklung von der Genehmigungsplanung bis zur baulichen Umsetzung sowie eine siebenjährige Wartung der passiven Infrastruktur. Das Projekt wird durch das Land Hessen gefördert und muss Kapazitäten für mindestens vier Mobilfunknetzbetreiber vorhalten.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH sucht einen Generalunternehmer für den Bau eines Mobilfunkmastes in Biebergemünd. Der Auftraggeber übernimmt die Vorbereitung der Strom- und Glasfaseranbindung, während der Auftragnehmer für die gesamte Planung, die Einholung der Genehmigungen, die bauliche Errichtung und die anschließende Wartung der Anlage für sieben Jahre verantwortlich ist. Der Mast muss so ausgelegt sein, dass er Platz für mindestens vier Mobilfunkanbieter bietet, auch wenn die aktive Technik (Antennen) nicht Teil dieses Auftrags ist. Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, müssen spezifische Auflagen des Landes Hessen strikt eingehalten werden. Bieter sollten zudem die logistischen Herausforderungen am Standort im Außenbereich bei ihrer Kalkulation berücksichtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- price50%
Honorar (50 %)
- quality15%
Güte und Qualität des Konzepts zur Projektorganisation und Kapazitätsbereitstellung (15%)
- quality5%
Güte und Qualität des Konzepts zur Verfügbarkeit des Projekt- und Baumanagementpersonals (5%)
- quality10%
Güte und Qualität des Konzepts zum Bauzeitenplans und der Realisierungsstrategie (10%)
- quality5%
Güte und Qualität des technisches Konzepts zur Mastauswahl und Bauausführung (5%)
- quality5%
Güte und Qualität des Konzepts zur Dokumentation und Reportingstruktur (5%)
- quality10%
Güte und Qualität des Betriebskonzepts (Wartung, Entstörung) (10 %)
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert