Planung technischer Ausrüstung für Verkehrsleitsysteme auf der Hochhalde Schkopau
Was wird ausgeschrieben
Die MDSE schreibt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Verkehrsinfrastruktur auf der Hochhalde Schkopau aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für Schrankenanlagen, Ampelsteuerungen und Sicherheitstechnik. Das Projekt läuft von Juli 2026 bis Dezember 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Zuge der fortschreitenden Detailierung der Verkehrsanlagenplanung für die Neuordnung der Verkehrsflüsse auf der Hochhalde Schkopau der MDSE hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Leit- und Sicherheitssysteme nicht den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Insbesondere durch die Neuordnung des Verkehrsstromes der Zu- und Abfahrt der LKW-Verkehre, sowie die veränderte Straßenführung und damit Grenze des Überganges von öffentlichen Verkehrsflächen und Betriebsflächen der MDSE sind neu zu projektierende Leit- und Sicherheitssysteme nötig. Folgende Planungsschwerpunkte sind abzudecken und müssen erfüllt werden: - Planung einer Schrankenanlage für die Zu- und Abfahrt des LKW-Verkehrs inkl. Integration in den Leitstand im Neubau X16 (Sozialgebäude) der Hochhalde (Gegensprechanlage, Videoüberwachung, Chip/Kartenleseanlage und möglicherweise Kennzeichenerkennung) sowie eines Notarbeitsplatzes vor Ort in ca. 1,0km Entfernung zum Neubau X16 am Standort der neuen Schrankenanlage. Die Verbindung zwischen der Schrankenanlage und der Leitstelle ist per Kabelverbindung zu realisieren. - Projektierung der notwendigen Lichtzeichen (Ampeln und möglicherweise Bildschirmtechnik) zur Leitung der Verkehrsströme, dies muss eine Verkehrsführung ab dem befahren des Haldengeländes, über die Zuführung / Leitung auf die aktive Verwiege-Technik bis hin zu einer Signalisierung einer möglichen Zwischenpufferung der Verkehrsströme auf dafür vorgehaltenen Flächen ermöglichen. - Planung einer fernsteuerbaren Toranlage als Schließanlage um das Gelände der HHS außerhalb der Betriebszeiten vor unberechtigtes Betreten zu schützen. - Planung einer Ampelregelung für die Zufahrt zum Haldenkörper mit Belegungsdetektoren und min. 2 Signalgebern - Planung einer möglichen zusätzlichen Integration von vorhandener Überwachungstechnik in die neue Gesamtanlage, soweit es im weiteren Planungsverlauf notwendig werden sollte. Die Baukosten der Maßnahme (Verkehrsanlagen) belaufen sich insgesamt auf über 5,960 Mio. € brutto für die Verkehrswege sowie ca. 215.000,00 € netto für die Verkehrsleit- und Sicherungssysteme. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Die Auftragserteilung ist im Juni 2026 vorgesehen. weitere voraussichtliche Projektmeilensteine: Beginn der Planung 07/2026 Entwurfsplanung und Kostenberechnung gem. LP 3 HOAI 08/2026 Ausführungsplanung (LP 5) und Vorbereitung der Vergabe (LP 6) 09/2026 Ausführung der ersten Teile der Verkehrsanlagen 10/2026 Fertigstellung der Gesamtmaßnahme 12/2028 Planung Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Besondere Leistungen Für die Planung von Technischer Ausrüstung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation - Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) - Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE) plant eine Modernisierung der Verkehrsführung auf der Hochhalde Schkopau. Gesucht wird ein Planungsbüro für die technische Ausrüstung, das unter anderem Schrankenanlagen, Ampelsteuerungen und Videoüberwachung für den LKW-Verkehr konzipiert und deren Umsetzung begleitet. Die Planung umfasst alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) von der Bedarfsplanung bis zur Funktionsprüfung. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren ausgelegt und soll die Sicherheit sowie den Verkehrsfluss auf dem Betriebsgelände optimieren.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Erfüllung der Anforderungen gemäß Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es werden ausschließlich Unterlagen zur Eignungsfeststellung nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge der fortschreitenden Detailierung der Verkehrsanlagenplanung für die Neuordnung der Verkehrsflüsse auf der Hochhalde Schkopau der MDSE hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Leit- und Sicherheitssysteme nicht den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Insbesondere durch die Neuordnung des Verkehrsstromes der Zu- und Abfahrt der LKW-Verkehre, sowie die veränderte Straßenführung und damit Grenze des Überganges von öffentlichen Verkehrsflächen und Betriebsflächen der MDSE sind neu zu projektierende Leit- und Sicherheitssysteme nötig. Folgende Planungsschwerpunkte sind abzudecken und müssen erfüllt werden: - Planung einer Schrankenanlage für die Zu- und Abfahrt des LKW-Verkehrs inkl. Integration in den Leitstand im Neubau X16 (Sozialgebäude) der Hochhalde (Gegensprechanlage, Videoüberwachung, Chip/Kartenleseanlage und möglicherweise Kennzeichenerkennung) sowie eines Notarbeitsplatzes vor Ort in ca. 1,0km Entfernung zum Neubau X16 am Standort der neuen Schrankenanlage. Die Verbindung zwischen der Schrankenanlage und der Leitstelle ist per Kabelverbindung zu realisieren. - Projektierung der notwendigen Lichtzeichen (Ampeln und möglicherweise Bildschirmtechnik) zur Leitung der Verkehrsströme, dies muss eine Verkehrsführung ab dem befahren des Haldengeländes, über die Zuführung / Leitung auf die aktive Verwiege-Technik bis hin zu einer Signalisierung einer möglichen Zwischenpufferung der Verkehrsströme auf dafür vorgehaltenen Flächen ermöglichen. - Planung einer fernsteuerbaren Toranlage als Schließanlage um das Gelände der HHS außerhalb der Betriebszeiten vor unberechtigtes Betreten zu schützen. - Planung einer Ampelregelung für die Zufahrt zum Haldenkörper mit Belegungsdetektoren und min. 2 Signalgebern - Planung einer möglichen zusätzlichen Integration von vorhandener Überwachungstechnik in die neue Gesamtanlage, soweit es im weiteren Planungsverlauf notwendig werden sollte. Die Baukosten der Maßnahme (Verkehrsanlagen) belaufen sich insgesamt auf über 5,960 Mio. € brutto für die Verkehrswege sowie ca. 215.000,00 € netto für die Verkehrsleit- und Sicherungssysteme. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Die Auftragserteilung ist im Juni 2026 vorgesehen. weitere voraussichtliche Projektmeilensteine: Beginn der Planung 07/2026 Entwurfsplanung und Kostenberechnung gem. LP 3 HOAI 08/2026 Ausführungsplanung (LP 5) und Vorbereitung der Vergabe (LP 6) 09/2026 Ausführung der ersten Teile der Verkehrsanlagen 10/2026 Fertigstellung der Gesamtmaßnahme 12/2028 Planung Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 53 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Besondere Leistungen Für die Planung von Technischer Ausrüstung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation - Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) - Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
50
- quality
25
- quality
25
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung