Schachtfördertechnik und Wettertechnik für Schächte Gorleben 1 und 2
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) vergibt im Rahmen der Phase 2 zur Schließung des Bergwerks Gorleben Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwahrung der Schächte 1 und 2. Die Leistungen umfassen für beide Schächte die Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Schachtförderleitungen sowie Sonderbewetterung (Schachtluttenleitung, Lüftertechnik). Zusätzlich sind für Schacht 1 eine Bühnenanlage mit Befahrungsmöglichkeit und Materialwinde sowie das Umsetzen der semimobilen Zuführtechnik von Schacht 2 erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 08.06.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bei dem Bergwerk Gorleben handelt es sich um ein ehemaliges Erkundungsbergwerk zur Eignungsfeststellung als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle. Am 28.09.2020 ist der Salzstock Gorleben nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) kein Teilgebiet geworden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat den Auftrag erhalten das Bergwerk Gorleben zu schließen. Die Schließung des Bergwerkes Gorleben erfolgt phasenweise. Im Zuge der Phase 1 zur Schließung des Bergwerks wird die zum Bergwerk gehörende Salzhalde vollständig bzw. fast vollständig bis auf ggf. Salzreste und die Haldenbasis zurückgebaut und nach unter Tage verbracht worden sein. Die Phase 2 zur Schließung des Bergwerks Gorleben beinhaltet die Verwahrung der Schächte. Unter Einhaltung des Leitfadens des Landesbergamtes für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen für die Verwahrung von Tagesschächten (Stand 19.12.2007) und in Erfüllung der Anforderungen des § 55 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 Ziffer 1 des Bundesberggesetztes (BBergG) für die Tagesschächte werden die Schächte Gorleben 1 und Gorleben 2 verfüllt. Die nun ausgeschriebenen Leistungen behandeln Teile der Phase 2 – Verwahrung der Schächte – zur Schließung des Bergwerks Gorleben. Es handelt sich um die Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwahrung der Schächte 1 und 2. Im Einzelnen teilt sich die Leistungserbringung wie folgt auf: - Schacht 2: Ausführungs- & Genehmigungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation einer Schachtförderleitung, Sonderbewetterung (Schachtluttenleitung, Lüftertechnik) zur Schachtbewetterung an Schacht 2, semimobilen Zuführtechnik für das Schachtverfüllmaterial für Schacht 2 Schacht 1: Ausführungs- & Genehmigungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation einer Schachtförderleitung, Sonderbewetterung (Schachtluttenleitung, Lüftertechnik) zur Schachtbewetterung an Schacht 1, Bühnenanlage mit Befahrungsmöglichkeit & Materialwinde für Schacht 1, Umsetzen und Anpassung der semimobilen Zuführtechnik von Schacht 2 an Schacht 1 Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung der Konzeptplanung und den Aufwand der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Unterlagen wird eine angemessene Entschädigung gezahlt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein finales Angebot einreicht, das nicht gem. § 16EU VOB/A ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, erhält diese Entschädigung nicht.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beauftragt Vorbereitungsarbeiten zur Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerks Gorleben in Niedersachsen. konkret geht es um die technische Ausrüstung für die Verwahrung der beiden Schächte Gorleben 1 und Gorleben 2: Schachtförderleitungen, Lüftungstechnik (Sonderbewetterung) und Zuführtechnik für das Verfüllmaterial. Für Schacht 1 kommt noch eine Bühnenanlage mit Materialwinde hinzu. Da es sich um ein ehemaliges Atommüll-Erkundungsbergwerk handelt, gelten hohe sicherheitstechnische Anforderungen nach dem Bundesberggesetz und dem niedersächsischen Landesbergamt-Leitfaden. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft, die für die Stilllegung deutscher Atomanlagen zuständig ist.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach VOB/A nachweisbar
- Erfahrung mit Bergbau-Schachttechnik oder vergleichbaren untertägigen Anlagen
- Fähigkeit zur Genehmigungsplanung nach BBergG
- Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen nach § 55 BBergG
- Konzeptplanung für Schachtförder- und Wettertechnik
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen. Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Aufteilung in Lose
1 LotBei dem Bergwerk Gorleben handelt es sich um ein ehemaliges Erkundungsbergwerk zur Eignungsfeststellung als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle. Am 28.09.2020 ist der Salzstock Gorleben nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) kein Teilgebiet geworden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat den Auftrag erhalten das Bergwerk Gorleben zu schließen. Die Schließung des Bergwerkes Gorleben erfolgt phasenweise. Im Zuge der Phase 1 zur Schließung des Bergwerks wird die zum Bergwerk gehörende Salzhalde vollständig bzw. fast vollständig bis auf ggf. Salzreste und die Haldenbasis zurückgebaut und nach unter Tage verbracht worden sein. Die Phase 2 zur Schließung des Bergwerks Gorleben beinhaltet die Verwahrung der Schächte. Unter Einhaltung des Leitfadens des Landesbergamtes für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen für die Verwahrung von Tagesschächten (Stand 19.12.2007) und in Erfüllung der Anforderungen des § 55 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 Ziffer 1 des Bundesberggesetztes (BBergG) für die Tagesschächte werden die Schächte Gorleben 1 und Gorleben 2 verfüllt. Die nun ausgeschriebenen Leistungen behandeln Teile der Phase 2 – Verwahrung der Schächte – zur Schließung des Bergwerks Gorleben. Es handelt sich um die Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwahrung der Schächte 1 und 2. Im Einzelnen teilt sich die Leistungserbringung wie folgt auf: - Schacht 2: Ausführungs- & Genehmigungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation einer Schachtförderleitung, Sonderbewetterung (Schachtluttenleitung, Lüftertechnik) zur Schachtbewetterung an Schacht 2, semimobilen Zuführtechnik für das Schachtverfüllmaterial für Schacht 2 Schacht 1: Ausführungs- & Genehmigungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation einer Schachtförderleitung, Sonderbewetterung (Schachtluttenleitung, Lüftertechnik) zur Schachtbewetterung an Schacht 1, Bühnenanlage mit Befahrungsmöglichkeit & Materialwinde für Schacht 1, Umsetzen und Anpassung der semimobilen Zuführtechnik von Schacht 2 an Schacht 1
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price60%
Für die preisliche Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 60 Punkten festgelegt. 60 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. 0 Punkte erhält ein Angebot ab dem 1,8-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
- quality30%
Konzeptplanung: Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Konzeptplanung“ sind max. 9 gewichtete Gesamtpunkte (0 bis 9) zu erreichen. Hierfür wird das Angebot nach verschiedenen Unterkriterien bewertet (1. Darstellung, Formulierung, Qualität / 2. Organisation / 3. Projektablauf / 4. Plausibilität) und mit dem jeweiligen Wertungsfaktor multipliziert (1. 0,2 / 2. 0,1 / 3. 0,3 / 4. 0,4). Anschließend wird die Summe der erreichten Unterpunkte mit der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums multipliziert (30). Die Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Bieter, deren Konzeptplanung mit weniger als 5 Punkten bewertet wird, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- quality10%
Mitarbeiterqualifikation: Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Mitarbeiterqualifikation“ sind max. 6 gewichtete Gesamtpunkte zu erreichen. Hierfür wird das Angebot nach zwei Unterkriterien bewertet (Projektleitung (PL) und Stellv. Projektleitung (SPL)) und mit dem jeweiligen Wertungsfaktor multipliziert (PL 0,7 / SPL 0,3). Anschließend wird die Summe der erreichten Unterpunkte mit der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums multipliziert (10). Die Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung