TED·441952-2026·Schließt in 8 Tagen

Planung, Herstellung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Hochregal-Breitganganlage

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
Industrie- und LagertechnikInstandhaltungsleistungenLogistikÖffentliche VerwaltungLogistikLagertechnikRegalsystemeInstandhaltungIndustriebau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Juli 2026
8 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH schreibt die Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Hochregal-Breitganganlage aus. Der Auftrag beinhaltet zudem die zugehörige Wartung der Anlage. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 7. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vertrag über Planung, Herstellung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Hochregal-Breitganganlage samt zugehöriger Wartung

VergabeHero-Einschätzung

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH sucht einen Partner für die Realisierung einer Hochregal-Breitganganlage. Dabei handelt es sich um ein spezielles Regalsystem für Lagerhallen, das für den Einsatz von Breitgangstaplern optimiert ist. Der Auftrag umfasst den gesamten Prozess von der Planung über die Herstellung und den Aufbau vor Ort bis hin zur Inbetriebnahme und der anschließenden Wartung. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen aus den Teilnahmeunterlagen für interessierte Unternehmen essenziell.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Hochregal-Breitganganlage

Vertrag über die Planung, Herstellung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Hochregal-Breitganganlage samt zugehöriger Wartung

CPV 39151100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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