Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: eliso GmbH +4 weitere
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
30. Juni 2026
Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw an Autobahnen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw an ca. 130 unbewirtschafteten Rastanlagen aus. Das Projekt ist in fünf Lose unterteilt und umfasst sowohl CCS- als auch MCS-Ladepunkte mit hohen Ladeleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 8 Jahre (2880 Tage).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes (auch für den Bund) im Rahmen einer Ausschreibung mit fünf Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf insgesamt ca. 130 Standorten. Jedem Los werden im Vergabeverfahren Standorte/Rastanlagen mit einer Anzahl an Ladepunkten zugeordnet. Es ist zudem möglich, dass die Anzahl der Ladepunkte auf einzelnen Rastanlagen während der Vertragslaufzeit steigt oder dass zusätzliche Rastanlagen hinzukommen; dies gilt insbesondere, wenn der Bedarf an Ladeinfrastruktur gegenüber der aktuellen Planung weiter steigen sollte und dieser Bedarf nicht durch den eigenwirtschaftlichen Aufbau ohne staatliche Förderung gedeckt wird. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW (CCS-Ladepunkt) und 1 MW (MCS-Ladepunkt) vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW (Mindestladeleistung) betragen; an CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt dieser Wert mindestens 150 kW (Mindestladeleistung). Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Aufbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für elektrische Lastkraftwagen an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der deutschen Autobahnen. Der Auftrag umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: von der Planung über die technische Errichtung der Ladesäulen bis hin zum langfristigen Betrieb. Das Projekt ist in fünf Lose aufgeteilt, um die Umsetzung über das gesamte Bundesgebiet zu steuern. Dabei kommen modernste Ladetechnologien zum Einsatz, darunter CCS-Anschlüsse für das Übernachtladen und leistungsstarke MCS-Ladepunkte für das schnelle Zwischenladen während der Fahrt. Die Laufzeit des Projekts ist auf etwa acht Jahre angelegt.
Aufteilung in Lose
5 LoteDie Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für den Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Zuschlagskriterien
15 Kriterien- price70%
.
- quality15%
.
- quality15%
.
- price70%
.
- quality15%
.
- quality15%
.
- price70%
.
- quality15%
.
- quality15%
.
- price70%
.
- quality15%
.
- quality15%
.
- price70%
.
- quality15%
.
- quality15%
.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an eliso GmbH +4 weitere