Planung der verkehrlichen Erschließung einer Realschule in Augsburg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Augsburg schreibt Planungsleistungen für die verkehrliche Erschließung einer neuen Realschule im Augsburger Osten aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß HOAI Leistungsphasen 1 bis 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei eine enge Zusammenarbeit zwischen Verkehrsplanern und Ingenieurbau-Experten zwingend erforderlich ist.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Augsburg plant die verkehrliche Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten an der Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Böckler-Straße. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Eine Zusammenarbeit zwischen einem Verkehrsanlagenplaner und einem Planer für Ingenieurbauwerke ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist.
Die Stadt Augsburg plant den Neubau einer Realschule und benötigt hierfür eine professionelle verkehrliche Anbindung an das bestehende Straßennetz. Da das aktuelle Verkehrsangebot für den zukünftigen Schulbetrieb nicht ausreicht, müssen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und zugehörige Ingenieurbauwerke (wie etwa Stützmauern oder Entwässerungsanlagen) vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gesamte Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung, wobei die Leistungen stufenweise abgerufen werden. Bieter müssen zwingend eine Kooperation zwischen einem Verkehrsanlagenplaner und einem Spezialisten für Ingenieurbauwerke nachweisen, wobei der Verkehrsplaner als Hauptansprechpartner fungiert.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VgV für Planungsleistungen
- Zwingende Kooperation zwischen Verkehrsanlagenplaner und Ingenieurbauplaner
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB
- Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Benennung von Unterauftragnehmern bei Leistungsübertragung
- Gesamtschuldnerische Haftung bei Bewerbergemeinschaften
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; ---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; ---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; ---- i) Erklärung Bezug Russland Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotEine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Der Preis wird mit 30 % gewertet.
- quality70%
Die Leistung wird mit 70 % gewertet.
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung