Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Hamilton Germany GmbH

Auftragswert

€164k

Zuschlag am

21. Mai 2026

TED·453487-2026

Beschaffung eines Pipettierautomaten für Laboranwendungen

Nordrhein-Westfalen
Münster, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
LaborbedarfMedizintechnikGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungLaborausstattungMedizintechnikOeffentliche VerwaltungAnalytikLaborbedarf
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt MEL AöR schreibt die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Pipettierautomaten aus. Der Auftrag umfasst zudem die Einweisung und Schulung des Bedienpersonals in die Gerätepflege, Softwarebedienung und Fehlerbehebung. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung eines Laborgeräts.

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Beschaffung eines Pipettierautomaten

VergabeHero-Einschätzung

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Münster benötigt einen neuen Pipettierautomaten für seine Laborarbeit. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die reine Lieferung des Geräts, sondern auch dessen fachgerechte Aufstellung und Inbetriebnahme vor Ort. Zudem muss der Anbieter das Laborpersonal umfassend schulen, damit die Mitarbeiter das Gerät sicher bedienen, pflegen und bei kleineren Problemen selbstständig Fehler beheben können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Pipettierautomat

Beschaffung eines Pipettierautomaten inkl. der Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme sowie Einweisung und Schulung des Bedienpersonals (Gerätepflege, -bedienung, Trouble Shooting, Software-Bedienung, Exportmöglichkeiten der Daten).

CPV 38000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Hamilton Germany GmbH · €164k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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