Installation einer Photovoltaikanlage für die Hochschule Nordhausen

Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage für das Gebäude 23 der Hochschule Nordhausen aus. Der Auftrag umfasst die Installation von 72 bifazialen Modulen, Wechselrichtern, Zählerverteilern sowie einem spezifischen PV-Steuergerät inklusive Wartung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Hochschule Nordhausen - Gebäude 23, Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Auftragnehmer für die Installation einer Photovoltaikanlage an der Hochschule Nordhausen. Das Projekt umfasst die Montage von 72 Solarmodulen auf dem Dach des Gebäudes 23 sowie die notwendige elektrische Anbindung inklusive Wechselrichtern und einem speziellen Steuergerät zur Überwachung. Da das Gebäude im Rahmen einer Revitalisierung saniert wird, ist die Anlage Teil der energetischen Modernisierung. Interessierte Unternehmen müssen für das PV-Steuergerät zwingend ein spezifisches Fabrikat der Firma PLEXLOG anbieten. Der Auftrag beinhaltet neben der Installation auch die spätere Wartung der Anlage.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu § 6e EU VOB/A (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Verpflichtung zur Einhaltung der Fabrikatsvorgabe für das PV-Steuergerät (PLEXLOG PL500+)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotPhotovoltaikanlage mit: 72 Stück Module 430 Wp, bifazial; Modulaufständerung dachparallel; 2 Stück Wechselrichter; 1 Stück Zählerverteiler; 1 Stück PV-Steuergerät zur Überwachung „Plexlog“; Wartung der Anlage; # Aus Kompatibilitätsgründen ist für den EZA-Regler (PV Steuergerät für Powermanagement) das vorgegebene Fabrikat vom Hersteller „PLEXLOG GmbH“ (Typ PL Industry PL500+) zwingend anzubieten. #
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis 100 %
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung