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Installation einer Photovoltaikanlage für die Hochschule Nordhausen

Thüringer Landesamt für Bau und VerkehrErfurt, GermanyVeröffentlicht 4. Juni 2026
Auftragswert
~€42k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juli 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage für das Gebäude 23 der Hochschule Nordhausen aus. Der Auftrag umfasst die Installation von 72 bifazialen Modulen, Wechselrichtern, Zählerverteilern sowie einem spezifischen PV-Steuergerät inklusive Wartungsleistungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Zuschlagskriterium von 100 % auf den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Hochschule Nordhausen - Gebäude 23, Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung

VergabeHero-Einschätzung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Auftragnehmer für die Installation einer Photovoltaikanlage an der Hochschule Nordhausen. Das Projekt umfasst die Montage von 72 Solarmodulen auf dem Dach des ehemaligen Heizhauses sowie die notwendige elektrische Anbindung inklusive Wechselrichtern und einem speziellen Steuergerät zur Überwachung. Zusätzlich ist die Wartung der Anlage Teil des Auftrags. Da das Projekt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, sind die Anforderungen an die Eignung der Bieter streng geregelt. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

BauleistungenElektrotechnikÖffentliche VerwaltungBildungswesenPhotovoltaikErneuerbare EnergienElektroinstallationOeffentliche BauauftraegeHochschulbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einreichung des Formblatts 213 (nicht nachforderbar)
  • Einreichung des Formblatts L297 (nicht nachforderbar)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlage mit: 72 Stück Module 430 Wp, bifazial; Modulaufständerung dachparallel; 2 Stück Wechselrichter; 1 Stück Zählerverteiler; 1 Stück PV-Steuergerät zur Überwachung „Plexlog“; Wartung der Anlage; # Aus Kompatibilitätsgründen ist für den EZA-Regler (PV Steuergerät für Powermanagement) das vorgegebene Fabrikat vom Hersteller „PLEXLOG GmbH“ (Typ PL Industry PL500+) zwingend anzubieten. #

CPV 45214300Frist 9. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis 100 %

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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