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Errichtung einer Pfosten-Riegel-Fassade für den Erweiterungsbau der Grundschule Mitterfelden

Bayern
Ainring, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFassadenbauOeffentliche VerwaltungSchulbauMetallbauHochbau
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Sept. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Ainring schreibt die Lieferung und Montage einer Pfosten-Riegel-Fassade für den Erweiterungsbau der Grundschule Mitterfelden aus. Es handelt sich um einen dreigeschossigen Neubau in Stahlbetonbauweise, der im Rahmen der Erweiterung zum zentralen Schulstandort mit Ganztagsbetreuung entsteht. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 2. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Pfosten-Riegel-Fensterfassade

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Ainring plant den Ausbau der Grundschule Mitterfelden zu einem modernen Ganztagsstandort und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Fassadenarbeiten. Konkret geht es um die Installation einer sogenannten Pfosten-Riegel-Fassade, einer speziellen Glas-Metall-Konstruktion, die für großflächige Fensterfronten bei öffentlichen Gebäuden verwendet wird. Der Auftrag ist Teil eines größeren Erweiterungsbaus, der in Stahlbetonweise errichtet wird. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und dürfen keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs- oder Mindestlohngesetz vorweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. alle fehlenden Unterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Pfosten-Riegel-Fassade

Allgemeine Beschreibung der BaumaßnahmeDie Grundschule Mitterfelden befindet sich innerhalb eines bestehendenSchul- und Bildungscampus im Ortsteil Mitterfelden der Gemeinde Ainring.Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Erweiterung und der Umbau derGrundschule Mitterfelden zur Schaffung eines zentralen Schulstandortesmit Ganztagsbetreuung.Hierzu wird ein dreigeschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbauin Stahlbetonbauweise errichtet. Der Neubau umfasst insbesondereLehrer-, Verwaltungs- und Besprechungsräume sowie acht Klassenräume inLernhausstruktur. Zeitlich versetzt wird das bestehende Schulgebäudeumgebaut und an die neuen schulischen und betreuungsbezogenenAnforderungen angepasst.Die Außenwände des Erweiterungsbaus erhalten überwiegend einehinterlüftete, holzbasierte Fassadenbekleidung. Teilbereiche derGebäudehülle werden als Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassaden mitintegrierten Holz-Aluminium-Fenstertüren undAluminium-Eingangstürelementen ausgeführt. Das Gebäude erhält ein flachgeneigtes Walmdach mit Blechdeckung und Photovoltaikanlage.

CPV 45421110Frist 2. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    zu 100%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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