Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.02.2025
Bekanntmachungsnummer
115133-2025
Verfahrensnummer
0c528cc3-4bdd-431c-8d4d-92195a6cf98d
CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn beschafft Dienstleistungen zur Pflege und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStV) sowie zum Betrieb des Verfahrens. Das ZStV speichert bundesweit Daten zu Ermittlungsverfahren und ermöglicht berechtigten Behörden den Austausch ergänzender Informationen. Die Leistung wird der Region Bonn (NUTS-Code DEA22) zugeordnet; die Teilnahmefrist endet am 26. März 2025 um 09:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Als Dienstleistung für Staatsanwaltschaften und andere berechtigte Behörden führt das BfJ nach § 492 Strafprozessordnung (StPO) das Zentrale Staatsan-waltliche Verfahrensregister (ZStV). Dieses Register speichert bundesweit ent-stehende Daten zu Ermittlungsverfahren gegen Personen. Die gespeicherten Daten entstehen bei Staatsanwaltschaften und auch bei steuerstrafrechtli-chen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sowie Zollbehörden. Eine zentrale Datenhaltung vernetzt Staatsanwaltschaften und weitere be-rechtigte Behörden für einen effektiven Austausch ergänzender Informationen zu Beschuldigten. Maßnahmen in Ermittlungsverfahren können damit besser koordiniert werden, z.B. bei überörtlich agierenden Tätern und Mehrfachtätern. Die Vermeidung von Doppelverfahren und eine möglichst frühzeitige Einrich-tung von Sammelverfahren sind weitere Zwecke des zentralisierten Datenaus-tausches im ZStV. Weitere rechtliche Vorgaben sind in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrVO) geregelt. Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens

    Diese Ausschreibung umfasst die Pflege der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens, die kontinuierliche Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des ZStV-Verfahrens. Die vollständige Leistungsbeschreibung nebst Anlagen wird den Teilnehmern bereitgestellt, die zu Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Der Schutzbedarf des IT-Verfahrens wird sowohl hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Datenintegrität und der Verfügbarkeit mit hoch bewertet.

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetz-buches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft wor-den ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Ver-hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. -Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungs-maßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Gemäß § 56 VgV

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetz-buches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft wor-den ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Ver-hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. -Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungs-maßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 532644-2025
Vergleichbare Verfahren19vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag18 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Pflege, Weiterentwicklung und Support des Justiz-Textsystems bk.textEntwicklungsverbund bk.text der Länder BY, BE, BB, HH, MV, RP, SL, SH, SN, TH und BWMünchen, Deutschland07.04.2026 -
Druck, Kuvertierung und Postversand von Schreiben aus vier FachverfahrenBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonn, Deutschland12.01.2026 -
Entwicklung und Pflege von Fachverfahren sowie zugehörige Informationstechnik-DienstleistungenBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland30.10.2025213,4 Mio. €
Pflege, Modernisierung, Weiterentwicklung und Support der Software KosteneinziehungEntwicklungsverbund Kosteneinziehung der Länder BY, BW, SN, TH, RP und SLMünchen, Deutschland13.04.2026 -
Pflege, Weiterentwicklung und Support der Justizsoftware forumSTAREntwicklungsverbund "forumSTAR" der Länder BW, BY, BE, BB, HH, MV, RP, SN, SH, THMünchen, Deutschland19.05.2026 -
Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware eKP und eIPEntwicklungsverbund „eJustice-Basisdienste eKP/eIP, aus BW, BY, BE, BB, HH, MV, RP, SN, SH und THMünchen, Deutschland07.04.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
L+LUNZER + PARTNER GMBHAlzenau2008.09.20260,02 €steigend
DPDeutsche Post E-Post Solutions GmbHBonn1102.03.202619,4 Mio. €steigend
PGpd.MEDIENLOGISTIK GmbH - 1102.03.202619,4 Mio. €steigend
DPDeutsche Post AGBonn1102.03.202619,4 Mio. €steigend
DSdvhaus Software & Solutions GmbHFurth1029.06.20260,01 €steigend
MSmsg systemsFrankfurt1009.06.2026213,4 Mio. €steigend
GGGFaI Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V.Berlin1006.03.2026 - steigend
CDCGI Deutschland B.V. & Co. KGLeinfelden-Echterdingen1001.10.20252,2 Mio. €steigend
RSrola Security Solutions GmbHOberhausen1012.08.2025 - fallend
BGBearingPoint GmbHFrankfurt1022.06.20250,01 €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (6) · Bayern (5) · Baden-Württemberg (2) · Berlin (2) · Brandenburg (2) · Hessen (2)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Datenanalysesoftware IDEA mit Lizenzen, Pflege und HerstellerdienstleistungenCaseWare Germany GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    16,5 Mio. €
    15.10.2024noch 1 Monat15.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Software und Dienstleistungen für ein Gesundheitsinformationsmanagementsystemthe i-engineers GmbHBAAINBw G2.1Koblenz, Deutschland
    16.12.2024noch 1 Monat31.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • First-Level-IT-Support und User-Help-Desk für die Datenschutzbeauftragte des BundesPaul IT-Service GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    08.11.2024noch 2 Monate08.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratung zu IT-Netz-Infrastrukturen für BundesbehördenCONET Solutions GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    13.11.2024noch 2 Monate13.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Cloud-SG-Produkten und produktnahen DienstleistungenBechtle AGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    42 Mio. €
    26.11.2024noch 2 Monate26.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entwicklung von Prüfkriterien und Prüfmethoden für cloudbasierte KI-SystemePricewaterhouseCoopers GmbH WPGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    2 Mio. €
    23.12.2024noch 3 Monate23.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz

Aktiv seit 2024 · 8 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2024Spitze KW 2 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
RARhenus Archiv Services GmbH110.07.2026250 Tsd. €
DPDeutsche Post E-Post Solutions GmbH102.03.202619,4 Mio. €
DPDeutsche Post AG102.03.202619,4 Mio. €
PGpd.MEDIENLOGISTIK GmbH102.03.202619,4 Mio. €
PLPlitschka Logistik GmbH Bonn111.12.2025300 Tsd. €
UDUSU Digital Consulting GmbH121.07.20252,6 Mio. €
BABechtle AG112.06.2025177 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Umzugs-, Transport-, De- und Montageleistungen für das Bundesamt für JustizPlitschka Logistik GmbH BonnBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonn, Deutschland
    300 Tsd. €
    11.12.2025noch 41 Monate28.02.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen VerfahrensregistersUSU Digital Consulting GmbHBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonn, Deutschland
    2,6 Mio. €
    21.07.2025noch 43 Monate30.04.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.08.2026Beleihungsvertrag zur Unterstützung von Verbrauchern bei der StreitbeilegungVergeben - -
18.05.2026Externe Archivierung, Rücktransport und Vernichtung papiergeführter AktenVergebenRARhenus Archiv Services GmbH250 Tsd. €
11.12.2025Druck, Kuvertierung und Postversand von Schreiben aus vier FachverfahrenVergebenDPDeutsche Post AG +2 weitere19,4 Mio. €
08.10.2025Umzugs-, Transport-, De- und Montageleistungen für das Bundesamt für JustizVergebenPLPlitschka Logistik GmbH Bonn300 Tsd. €
12.06.202512-monatige Instandhaltungsverlängerung für vier M12-2-DatenbankserverVergebenBABechtle AG177 Tsd. €
20.02.2025Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen VerfahrensregistersVergebenUDUSU Digital Consulting GmbH2,6 Mio. €
13.05.2024Pflege und Weiterentwicklung der ESTA-Verfahrenssoftware und DOMEA-Server-InstanzVergeben - 0 €
12.01.2024Übersetzung juristischer Fachtexte aus dem Rumänischen ins DeutscheVergeben - -

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