TED·291499-2026·Schließt in 33 Tagen

Pflege gärtnerischer Außenanlagen für Bildungsstätte Sennfeld

Berufsgenossenschaft Holz und MetallMainz, GermanyVeröffentlicht 28. Apr. 2026
Auftragswert
€152k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
1. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall sucht einen Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze der Bildungsstätte Sennfeld. Der geschätzte Auftragswert beträgt 152.000 EUR. Die Bildungsstätte umfasst Seminar-, Gruppen- und Praxisräume, eine Rezeption, Großküche mit Speisesaal, Übernachtungszimmer und Freizeitbereich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Sennfeld gesucht.

VergabeHero-Einschätzung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mit Sitz in Mainz vergibt die Pflege der Außenanlagen ihrer Bildungsstätte in Sennfeld. Der Auftrag umfasst die ganzjährige gärtnerische Unterhaltung von Grünflächen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen auf dem Gelände der Bildungsstätte, die mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden kann und über Seminarräume, Übernachtungsmöglichkeiten und eine Großküche verfügt. Der geschätzte Wert liegt bei 152.000 EUR. Bieter müssen die üblichen Eignungsnachweise für öffentliche Aufträge vorweisen und dürfen keine Ausschlussgründe nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Facility ServicesLandscaping ServicesPublic ServicesGovernmentSocial InsuranceEducationLandscape MaintenanceGrounds CarePublic Sector ServicesFacility ManagementGerman Social Insurance
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Eignung für gärtnerische Dienstleistungen
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (u.a. keine Verurteilung wegen Straftaten)
  • Keine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit
  • Erfüllung sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Keine schwere Verfehlung im Vergabeverfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Pflege Außenanlage Sennfeld
€152k

Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Diese verfügen über Seminar-, Gruppen- und Praxisräume, eine Rezeption, eine Großküche mit Speisesaal, Übernachtungszimmer und einen Freizeitbereich. Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Sennfeld gesucht.

CPV 77310000Frist 1. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link