Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
27. Mai 2026
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr und On-Demand-Verkehr im Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu
Was wird ausgeschrieben
Die Landkreise Böblingen und Calw schreiben die Busverkehrsleistungen für das Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu neu aus. Der Auftrag umfasst den regulären Linienverkehr sowie einen On-Demand-Shuttle-Dienst ab dem 01.07.2026. Die Vergabe erfolgt als ein Los mit einer Vertragslaufzeit, die sich aus der notwendigen Sicherstellung des ÖPNV ergibt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12.
Die Landkreise Böblingen und Calw suchen einen Betreiber für den öffentlichen Nahverkehr im Linienbündel BB05, das sogenannte Mittlere Heckengäu. Der Auftrag beinhaltet den Betrieb verschiedener Buslinien sowie eines On-Demand-Shuttles namens Würmtal, das Fahrgäste bei Bedarf befördert. Der neue Vertrag beginnt am 1. Juli 2026 und umfasst sowohl reguläre Linienfahrten als auch Schülerverkehr. Bieter müssen neben dem Preis auch ein Konzept für Fahrzeuge, Personal und allgemeine Qualität vorlegen, da diese Aspekte zu 30 Prozent in die Bewertung einfließen.
Aufteilung in Lose
1 LotZur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12. Um die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) insgesamt zu erfüllen, müssen mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraumes 100% der eingesetzten Busse sauber i.S.v. § 2 Satz 1 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG sein. Die weiteren Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG werden anderweitig eingehalten. Bei den Fahrzeugen im On-Demand-Shuttle-Verkehr handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1, die speziell konstruiert oder umgerüstet wurden, um eine oder mehrere Personen im Rollstuhl sitzend bei Fahrten auf der Straße aufnehmen zu können. Das SaubFahrzeugBeschG findet daher keine Anwendung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
- quality30%
Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2), enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH · €0k